
Vorstand
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Vergütung des Vorstands
Vergütungssystem
Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ein weiterentwickeltes Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, das der Hauptversammlung am 30. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt wurde. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 89,66 % gebilligt.
Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Das aktuelle Vergütungssystem des Vorstands wurde am 28. April 2021 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 86,25 % gebilligt.
Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vergütungsbericht
Der von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wurde der Hauptversammlung am 30. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht mit einer großen Mehrheit von 86,66 % gebilligt.