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Abschlussprüfer

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    Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Münchener Rück AG) und des Konzerns ist seit dem 1. Januar 2020 die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY).

    EY hat den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie den Jahresabschluss der Münchener Rück AG zum 31. Dezember 2023 ordnungsgemäß geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023 hat EY einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

    Bestellung des Abschlussprüfers

    Seit dem Geschäftsjahr 2022 bestellt die Hauptversammlung den Abschlussprüfer.

    EY wurde zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die Solvabilitätsübersichten, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2024 sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2025 bestellt.

    Zudem bestellte die Hauptversammlung EY als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive für das Geschäftsjahr 2024 für den Fall, dass der nationale Gesetzgeber eine Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht. Im Übrigen erfolgt die Prüfung in Form einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit.

    Abschlussprüfer für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung des Geschäftsjahrs 2026

    Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat ein Verfahren zur Auswahl des künftigen Abschlussprüfers gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 durchgeführt.

    Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat beschlossen, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026 der Hauptversammlung vorzuschlagen. Die Bestellung von KPMG soll ebenso als Prüfer der Solvabilitätsübersichten auf Einzel- und Gruppenebene sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2026 erfolgen.

    Der Aufsichtsrat wird einen entsprechenden Vorschlag den Aktionärinnen und Aktionären in der Hauptversammlung im Jahr 2026 zur Abstimmung vorlegen. Hinsichtlich der Bestellung von KPMG als Prüfer etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026 würde der Vorschlag bereits der Hauptversammlung im Jahr 2025 vorgelegt werden.