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Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes
© Marcus Buck / Munich Re

Aufsichtsrat

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    Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen. Er stellt den Jahres- und Konzernabschluss fest.

    Vergütung des Aufsichtsrats

    Vergütungssystem

    Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde am 28. April 2021 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 98,48 % gebilligt.

    Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

    Vergütungssystem (mit Wirkung ab 1. Januar 2025)

    Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde am 25. April 2024 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer Mehrheit von 97,62 % gebilligt.

    Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

    Vergütungsbericht

    Der von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde der Hauptversammlung am 25. April 2024 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht mit einer großen Mehrheit von 88,54 % gebilligt.