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Menschenrechte
© Plume Creative / Getty Images
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    Unser Geschäftsmodell bei Munich Re basiert auf langfristig verantwortungsvollem, nachhaltigem und vorausschauendem Handeln. Der Schutz der Menschenrechte ist für uns eine besondere Verpflichtung, der wir im Einklang mit den international anerkannten Menschenrechtsprinzipien nachkommen wollen. Er ist Teil unseres Corporate-Governance-Ansatzes, der ökonomische, ökologische und soziale Anforderungen in unsere Definition von Erfolg einbezieht. Der Vorstand hat dieses Bekenntnis mit der Grundsatzerklärung von Munich Re zu den Menschenrechten klar formuliert. Darüber hinaus, war das im Sommer 2022 von der Bundesregierung verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Anlass dafür, unsere bisherigen Prozesse zur unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte zu optimieren,  mithilfe einer neuen gruppenweite Richtlinie auszuweiten und strukturell anzupassen.  

    Mit der Implementierung der hier dargestellten Maßnahmen erfüllt Munich Re alle Anforderungen des LkSG. 

    Selbstverpflichtungen

    Wir untermauern unser Verständnis von Verantwortung für Menschenrechte durch die Anerkennung folgender internationaler Leitlinien und Standards:

    • die Internationale Charta der Menschenrechte, bestehend aus:
      • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
      • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
      • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
    • Erklärung der ILO (International Labour Organization) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
    • Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
    • Die 10 Prinzipien des UN Global Compact
    • Die Grundsätze für nachhaltige Versicherungen (Principles for Sustainable Insurance (PSI)
    • Die Grundsätze für nachhaltige Investitionen (Principles for Responsible Investment (PRI).

    Kernelemente des Umgangs mit Menschenrechten

    Munich Re hat sich verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette nachzukommen und die international anerkannten Menschenrechte zu achten.

    Wir haben folgenden Prozesse zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entwickelt:

    Wir sind davon überzeugt, dass unser Geschäftsmodell in Zukunft nur durch langfristiges und verantwortungsbewusstes Handeln erfolgreich umgesetzt werden kann. Für Munich Re ist es daher selbstverständlich, dass die Menschenrechte in allen Bereichen des Konzerns respektiert und gewahrt werden. Als Vorstand von Munich Re möchten wir mit unserer Grundsatzerklärung die Bedeutung der Menschenrechte und ihren hohen Stellenwert für die gesamte Unternehmensgruppe ausdrücken.
    Wenning
    © Andreas Pohlmann
    Joachim Wenning, CEO Munich Re

    Mithilfe einer strukturierten Risikoanalyse prüfen wir systematisch, in welchen Geschäftseinheiten oder -aktivitäten ein erhöhtes Risiko für mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden auftreten könnten. In der Kapitalanlage, im Einkauf und in der Belegschaft sind diese Prozesse bereits implementiert; im Underwriting wird zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben zur Berücksichtigung von ESG- Aspekten derzeit ein strukturierter Risikoanalyseprozess entwickelt, um Risiken von Menschenrechtsverletzungen in Zukunft noch besser identifizieren zu können. Zudem erfolgen anlassbezogene Risikoanalysen bei wesentlichen Änderungen der Risikolage, wie etwa der Ausweitung auf neue Geschäftsfelder oder Produktangebote, oder bei Bekanntwerden von solchen Pflichtverletzungen bei mittelbaren Zulieferern.

    Die Risikoanalyse basiert auf einer Länder-Sektorenliste, die wir auf Basis verschiedener Datenbanken erstellen und regelmäßig aktualisieren. Auf dieser Grundlage durchleuchten wir auch neue und vorhandene Geschäftsbeziehungen und initiieren im Bedarfsfall vorbeugende oder abhelfende Maßnahmen. 

    Wir führen eine Ausschlussliste von Unternehmen, mit denen wir aufgrund von nachgewiesenen gravierenden Menschenrechtsverletzungen keine Geschäftsbeziehung unterhalten wollen. Diese Liste wird regelmäßig überprüft und angepasst.

    Im Falle von erhöhten Risiken oder eines konkreten Verdachtsfalles einer Menschenrechtsverletzung, den wir entweder mit unserer Risikoanalyse erfassen oder der uns über unsere Beschwerdekanäle erreicht, prüfen wir sorgfältig die Sachlage und leiten erforderliche Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ein, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß zu minimieren.

    Unsere Menschenrechtsstrategie sowie unser Risikomanagementprozess wird regelmäßig vom Menschenrechtsbeauftragten überwacht und bei Bedarf angepasst. Der Vorstand wird über die Ergebnisse dieses Monitorings informiert.

    Die Wirksamkeit unserer Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie unseres Beschwerdeverfahrens wird einmal im Jahr sowie anlassbezogen überprüft.

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    Über das Hinweisgeber-Portal hat jeder die Möglichkeit, menschenrechtliche Risiken oder die Verletzung menschenrechtsbezogener Pflichten zu melden. Das Portal ist sowohl über das Intranet als auch öffentlich über die Unternehmens-Website von Munich Re zugänglich. Auch Hinweise, die uns anderweitig erreichen, werden grundsätzlich nach den gleichen Prinzipen und Prozessen bearbeitet. 

    Jeder gemeldete Fall von möglichem Fehlverhalten wird sorgfältig geprüft und bestätigte Verstöße, soweit erforderlich, angemessen geahndet. Wenn wir von Menschenrechtsverletzungen in unserem Verantwortungsbereich erfahren, treten wir in den Dialog mit den betroffenen Akteuren ein und wirken auf Abhilfemaßnahmen hin. Dieses Verfahren wird auch angewendet, wenn uns ein Hinweis auf eine Menschenrechtsverletzung über einen anderen Kanal erreicht.

    Unsere Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte spiegelt sich in unserer internen und externen Berichterstattung wieder, welche jährlich über Fortschritte und Entscheidungsprozesse informiert.

    Unsere Anforderungen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten werden intern in verschiedenen Richtlinien, Kodices und Arbeitsanweisungen festgehalten.

    Öffentlich zugänglich zeigen folgende Dokumente, wie Munich Re ihre Verantwortung für Menschenrechte wahrnimmt: unser Nachhaltigkeitsbericht, unsere Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, unsere jährliche Fortschrittsmitteilung zum UN Global Compact (CoP), unsere Jahresberichte zu den Principles for Sustainable Insurance (PSI) und den Principles for Responsible Investment (PRI).

    Darüber hinaus wird im Einklang mit internationalen Vorschriften eine vom Vorstand unterzeichnete Erklärung zum britischen und zum australischen Modern Slavery Act veröffentlicht.

    Sustainability Report 2023

    In unserem  Sustainability Report legen wir dar, wie wir unser Verständnis von unternehmerischer Verantwortung in unserem Geschäft täglich leben.

    Weitere Nachhaltigkeitsthemen