
Menschenrechte
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Unser Geschäftsmodell bei Munich Re basiert auf langfristig verantwortungsvollem, nachhaltigem und vorausschauendem Handeln. Der Schutz der Menschenrechte ist für uns eine besondere Verpflichtung, der wir im Einklang mit den international anerkannten Menschenrechtsprinzipien nachkommen wollen. Er ist Teil unseres Corporate-Governance-Ansatzes, der ökonomische, ökologische und soziale Anforderungen in unsere Definition von Erfolg einbezieht. Der Vorstand hat dieses Bekenntnis mit der Grundsatzerklärung von Munich Re zu den Menschenrechten klar formuliert. Darüber hinaus, war das im Sommer 2022 von der Bundesregierung verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Anlass dafür, unsere bisherigen Prozesse zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte zu optimieren, mithilfe einer neuen gruppenweiten Richtlinie auszuweiten und strukturell anzupassen.
Mit der Implementierung der hier dargestellten Maßnahmen erfüllt Munich Re die Anforderungen des LkSG.
Munich Re (Gruppe): Grundsatzerklärung zur Achtung und zum Schutz von Menschenrechten
Wir sind davon überzeugt, dass wir unser Geschäftsmodell nur dann erfolgreich umsetzen können, wenn wir Entscheidungen auf der Grundlage einer langfristigen, nachhaltigen Perspektive treffen. Die Achtung der Menschenrechte ist für uns dabei ein grundlegender Bestandteil. Dementsprechend verpflichten wir uns, die Menschenrechte im Einklang mit international anerkannten Menschenrechtsgrundsätzen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte zu achten und zu wahren. Mit dieser Erklärung möchten wir als Vorstand von Munich Re die Bedeutung der Menschenrechte und ihre hohe Priorität für die gesamte Gruppe zum Ausdruck bringen.
Beschwerdeverfahren
Über das Hinweisgeber-Portal hat jeder die Möglichkeit, menschenrechtliche Risiken oder die Verletzung menschenrechtsbezogener Pflichten zu melden. Das Portal ist sowohl über das Intranet als auch öffentlich über die Unternehmens-Website von Munich Re zugänglich. Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen, die uns über andere Kanäle erreichen (zum Beispiel E-Mail), werden nach den gleichen Grundsätzen und Verfahren behandelt.
Jeder gemeldete Fall von möglichem Fehlverhalten wird sorgfältig geprüft und bestätigte Verstöße, soweit erforderlich, angemessen geahndet. Wenn wir von Menschenrechtsverletzungen in unserem Verantwortungsbereich erfahren, prüfen wir den Sachverhalt sorgfältig, treten gegebenenfalls in den Dialog mit den betroffenen Parteien und leiten die notwendigen Präventiv- oder Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung, Beendigung oder Milderung des fraglichen Verstoßes ein.
Berichterstattung und Kommunikation
Unsere Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte spiegelt sich in unserer internen und externen Berichterstattung wider, welche jährlich über Fortschritte und Entscheidungsprozesse informiert.
Unsere Anforderungen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten werden intern in verschiedenen Richtlinien, Kodizes und Arbeitsanweisungen festgehalten.
Öffentlich zugänglich zeigen folgende Dokumente, wie Munich Re ihre Verantwortung für Menschenrechte wahrnimmt: unsere Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, unsere jährliche Fortschrittsmitteilung zum UN Global Compact (CoP), im Rahmen der Principles for Sustainable Insurance (PSI) und und den Principles for Responsible Investment (PRI).
Darüber hinaus wird im Einklang mit Vorschriften eine vom Vorstand unterzeichnete Erklärung zu Munich Re's Menschenrechtserklärung, zum britischen und zum australischen Modern Slavery Act veröffentlicht.
Weitere Nachhaltigkeitsthemen
Konzerngeschäftsbericht
