Munich Re konzentriert sich in Australien und Neuseeland wieder auf das Rückversicherungsgeschäft
15.06.2016
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Nach einer Strategieüberprüfung will Munich Re sich von ihrem australischen Erstversicherer Great Lakes Australia (GLA) trennen.
Sydney. GLA ist die australische Zweigniederlassung von Great Lakes Reinsurance (UK) SE (Great Lakes), einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft von Munich Re. GLA wurde 2007 in Australien als Gesellschaft eingetragen und agiert als Spezialversicherer innerhalb von Munich Re. In den vergangenen Jahren konnte GLA den Wachstumsambitionen von Munich Re im spezialisierten Nischengeschäft in Australien und Neuseeland nicht gerecht werden. Der australische Markt ist von intensivem Wettbewerb und starker Konsolidierung geprägt. Um dort erfolgreich bestehen zu können, ist eine kritische Größe unabdingbar.
Nach einer Überprüfung ihrer Strategie ist Munich Re zu dem Schluss gekommen, dass GLA ihr Potenzial unter einem neuen Eigentümer möglicherweise besser entfalten kann. Daher strebt Munich Re ab sofort die Veräußerung ihres Erstversicherers in Australien an. Die gebuchten Bruttobeiträge von GLA belaufen sich derzeit auf rund 500 Millionen australische Dollar.
Australien bleibt für Munich Re auch künftig ein wichtiger Markt. Allerdings liegt der Schwerpunkt ab jetzt klar auf der Rückversicherung. In der Schaden-, Unfall- und Lebensrückversicherung steht das Unternehmen auch weiterhin als starker Partner zur Verfügung. Mit dem heute angekündigten Schritt konzentriert sich Munich Re in Australien und Neuseeland wieder auf das Geschäft, das den größten Mehrwert für den Markt und die Rückversicherungskunden bietet.
Diese Unternehmensnachricht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.