Munich Re erhält Genehmigung für internes Modell
25.11.2015
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München. Munich Re hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, im neuen Aufsichtsregime Solvency II ab 2016 ein vollständiges, internes Modell zur Berechnung der regulatorischen Solvenzkapitalanforderungen für die konsolidierte Gruppe sowie ausgewählter Einzelunternehmen zu verwenden.
Als global tätiger (Rück-)Versicherer hat Munich Re schon sehr früh auf einen ökonomischen Ansatz als Basis der Risikomodellierung gesetzt. Seit rund zehn Jahren wird daher ein vollständiges, internes Modell eingesetzt und weiterentwickelt.
Weitere Details wird Munich Re am 30. November 2015 im Rahmen eines „Briefing on Solvency II“ für Investoren und Analysten in London vorstellen: Die Präsentation wird am 30. November 2015 ab ca. 10 Uhr MEZ im Internet unter www.munichre.com zur Verfügung stehen. Zur inhaltlichen Begleitung der Veranstaltung wird Munich Re eine weitere Unternehmensnachricht ebenfalls um ca. 10 Uhr MEZ veröffentlichen. Die komplette Veranstaltung können Medienvertreter per telefonischer Einwahl (listen-only) verfolgen; nach der Veranstaltung steht unter www.munichre.com auch eine Aufzeichnung zur Verfügung.
Diese Unternehmensnachricht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.