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Munich Re arrangiert Kapitalmarkt-Lösung für American Modern

27.12.2013

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    Munich Re hat für den konzerneigenen US-Spezial-Erstversicherer American Modern eine Rückversicherungsdeckung von 75 Mio. US$ über die Zweckgesellschaft Queen City Re Ltd. arrangiert.

    München. Munich Re agierte in der Transaktion als „Sole Arranger“ und strukturierte dafür die Zweckgesellschaft Queen City Re mit Sitz auf den Bermudas. Queen City Re begab für die Übernahme der Risiken von American Modern eine Katastrophenanleihe mit einem Volumen von 75 Mio. US$.

    Der Risikotransfer basiert auf einem Schadentrigger auf Einzelereignisbasis, die Risikomodellierung wurde von AIR Worldwide erstellt. Durch das Geschäftsprofil von American Modern, das etwa Versicherungen von Fertighäusern oder Freizeitfahrzeugen umfasst, wurde ein ungewöhnliches Risikoportfolio an den Kapitalmarkt transferiert. American Modern erhält dadurch für drei Jahre eine Absicherung bei Schäden durch schwere tropische Wirbelstürme.

    Manuel Z. Rios, President und CEO von American Modern, sagte: „Zum ersten Mal haben wir uns hiermit über eine Katastrophenanleihe Risikokapazität besorgt. Wir freuen uns, dass dies am Kapitalmarkt gut angenommen wurde, den wir als Ergänzung zu unserer traditionellen Rückversicherungsdeckung ansehen.“

    Für die Anleihe wurde ein jährlicher Risikoaufschlag von 350 Basispunkten bei einem rechnerischen jährlichen Verlust der Anleihe von 0,57% festgelegt, obwohl American Modern ein ungewöhnliches Geschäftsportfolio hat und erstmals an den Kapitalmarkt ging.

    „Wir freuen uns, dass wir unsere eigene Tochtergesellschaft mit dieser innovativen und diversifizierenden Kapitalmarkttransaktion unterstützen konnten. Dies ist unsere vierte Platzierung von Katastrophenanleihen in diesem Jahr, die das Risikomanagementangebot von Munich Re zum Nutzen von Investoren und Sponsoren ergänzen“, sagte Thomas Blunck, Mitglied des Vorstands von Munich Re.

    Disclaimer
    Diese Pressemitteilung dient der öffentlichen Bekanntgabe der Emission der hier genannten Anleihen (die "Anleihen") und ist weder Bestandteil eines etwaigen Verkaufs- oder Emissionsangebots bzw. einer diesbezüglichen Aufforderung noch einer Einholung eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung. Des Weiteren bilden weder Teile der Pressemitteilung noch die Tatsache ihrer Verbreitung irgendeine Grundlage für einen Vertrag, eine diesbezügliche Verpflichtung oder eine etwaige Herleitung von Zusammenhängen und sie begründen auch keine Empfehlung, einen solchen Vertrag oder eine diesbezügliche Verpflichtung einzugehen.

    Alle Anleihen wurden bereits veräußert, diese Mitteilung dient lediglich informativen Zwecken. Die Anleihen sind oder werden weder nach dem amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung noch einem einzelstaatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetz registriert, und der Emittent ist und wird nicht im Rahmen des amerikanischen Investment Company Act von 1940 in der geltenden Fassung registriert.

    Die Anleihen wurden ausschließlich Anlegern angeboten und verkauft, die gemäß Regel 144A des Securities Act als qualifizierte institutionelle Käufer gelten sowie (sofern es sich um US-Personen im Sinne der Regulation S des Securities Act handelt) qualifizierte Erwerber im Sinne von Paragraph 3(c)(7) des Investment Company Act darstellen. Sie dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Übertragungsbeschränkungen erneut angeboten oder weiterverkauft werden. Jeglicher Versuch einer Übertragung unter Nichtbeachtung dieser Beschränkungen ist nichtig. Außerdem ist der Besitz der Anleihen nur in bestimmten, hierfür vorgesehenen Rechtsordnungen zulässig.

    Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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