Entdecken Sie die Munich Re Gruppe

Lernen Sie unsere Konzernunternehmen, Niederlassungen und Tochtergesellschaften weltweit kennen.

Transparenz

    alt txt

    properties.trackTitle

    properties.trackSubtitle

    Munich Re achtet die Unabhängigkeit von Journalisten und ist an einer sauberen Trennung zwischen Journalismus und PR-Arbeit gelegen. In Fällen, in denen wir mit festangestellten oder freien Journalisten PR-Berater-, Moderatoren- oder Autorenverträge abschließen, achten wir darauf, dass diese Zusammenarbeit keinen Einfluss auf die Berichterstattung über unser Unternehmen oder unser Unternehmen betreffende Themen ausübt.

    In Deutschland, dem Sitz der Münchener Rückversicherung Gesellschaft AG in München, orientieren wir uns bei der Zusammenarbeit mit Journalisten an der „DPRG-Richtlinie für den Umgang mit Journalisten“, die in den Richtlinien der Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG), Berlin, und den Statuten des Deutschen Rat für Public Relations festgeschrieben sind. Die Richtlinien stehen im Einklang mit den Richtlinien des Deutschen Presserats und mit den Empfehlungen des Bundesverbands der Deutschen Industrie zur Bekämpfung der Korruption in Deutschland.

    Im Sinne größtmöglicher Transparenz und in Übereinstimmung mit den genannten Regeln veröffentlichen wir an dieser Stelle die Namen und den Wohnort derjenigen Journalisten, mit denen wir in den vergangenen zwei Jahren als Arbeitgeber oder Auftraggeber zusammengearbeitet haben.

    Simon Andrew, München, Deutschland
    Mike Durrie, Düsseldorf, Deutschland
    Benjamin Esche, Essen, Deutschland
    Andreas Park, München, Deutschland
    Andreas Schuck, München, Deutschland
    Jochen Schuster, Düsseldorf, Deutschland
    Gareth Stokes, Johannesburg, South Africa
    Dr. Paul Henkel, Berlin, Deutschland 
    Tim Habicht, Köln, Deutschland
    Oliver Howard, Köln, Deutschland
    Fabian Hoberg, Düsseldorf, Deutschland
    Markus Sekulla, Düsseldorf, Deutschland
    Ulf Matzen, Hamburg, Deutschland

    In unseren Niederlassungen und Tochtergesellschaften außerhalb Deutschlands gelten entsprechende Regelungen.