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Informationen gemäß §§ 134b, 134c AktG

Archiv – Stand 01.01.2023

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    Nach §§ 134b und 134c Aktiengesetz (AktG) ist die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München („MR AG“) als institutioneller Anleger verpflichtet, Informationen zu ihrer Mitwirkung in Gesellschaften, deren Aktien auf einem geregelten Markt gehandelt werden („Portfoliogesellschaften“) und zu ihrer Anlagestrategie offenzulegen. 

    1. Informationen zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten
    (§ 134b AktG)

    Die MR AG ist an Portfoliogesellschaften zum größten Teil nicht direkt, sondern indirekt über alternative Investmentfonds (AIF, d.h. Spezialfonds) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW, d.h. Publikumsfonds) beteiligt. Diese indirekten Investments werden von der MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH, München („MEAG KAG“), einer regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaft unter Aufsicht der BaFin, mithin von einem Vermögensverwalter nach § 134a Abs. 1 Nr. 2c) AktG, verwaltet.

    Die MEAG KAG ist jeweils ausschließlich befugt, die Stimmrechte sowie sonstige Mitwirkungsrechte in den Portfoliogesellschaften auszuüben. MR AG übt keine solchen Aktionärsrechte aus, somit entfallen Angaben zu einer eigenen Mitwirkung. Die Angaben zur Mitwirkungspolitik der MEAG KAG und deren Umsetzung (einschließlich der Ausübung von Stimmrechten) sind über nachfolgenden Link abrufbar:

    https://www.meag.com/de/informieren/stimmrechtsausuebung.html

    Neben den oben genannten indirekten Investments ist die MR AG zum Teil auch direkt an Portfoliogesellschaften beteiligt. Der Einzelumfang solcher direkten Beteiligungen ist jedoch in der Regel geringer als 0,5 % des stimmberechtigten Kapitals der jeweiligen Portfoliogesellschaft (Stand: 31. Dezember 2022) und daher unbedeutend. Auch im Verhältnis zur Gesamtsumme aller Kapitalanlagen der MR AG ist der Gesamtumfang aller direkten Beteiligungen sehr gering (ca. 2 % nach Marktwerten zum 31. Dezember 2021). Aus diesem Grunde sieht die MR AG davon ab, für solche direkten Beteiligungen eine Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu verabschieden. Dementsprechend entfallen auch Angaben zu ihrer Umsetzung sowie zum Abstimmungsverhalten gemäß § 134b Abs. 2 und 3 AktG.

    2. Informationen zu Anlagestrategie und Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern
    (§ 134c AktG)

    Informationen zur Anlagestrategie (§ 134c Abs. 1 AktG)

    Die Gesamtportfolioanlagestrategie („Anlagestrategie“) der MR AG ist darauf ausgerichtet, den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht einzuhalten. Dieser Grundsatz ist Ausgangspunkt für die Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Rentabilität und Liquidität. Risikokonzentrationen werden möglichst vermieden. Dazu werden verschiedene Risikokriterien und Frühwarnindikatoren zur Vermeidung von unangemessenen Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Gegenparteien bzw. Sektoren verwendet. Die systematische Integration von ESG-Kriterien in unseren Investmentprozess ist ebenfalls ein Bestandteil unserer Anlagestrategie. 

    Richtlinien und interne Prozesse schaffen die Rahmenbedingungen, dass die MR AG bei der Kapitalanlagetätigkeit entsprechend diesen Anlagegrundsätzen handelt.

    Für die Kapitalanlagesteuerung ist das Asset-Liability-Management (ALM) eine grundlegende Säule des wertorientierten Steuerungssystems der MR AG und steht im Mittelpunkt ihrer Anlagestrategie.

    ALM heißt, dass bei der Zusammenstellung des Kapitalanlageportfolios (Assets) wichtige Eigenschaften von versicherungstechnischen und anderen Verpflichtungen (Liabilities) berücksichtigt werden (Management). Das ALM strebt an, dass die Veränderung volkswirtschaftlicher Faktoren den Wert der Kapitalanlagen der MR AG ähnlich beeinflusst wie den Wert versicherungstechnischer Rückstellungen und sonstiger Verbindlichkeiten.

    Wichtige Kapitalmarktsensitivitäten der Verpflichtungen wie Laufzeit- und Währungsstrukturen, aber auch Inflationssensitivitäten werden auf der Kapitalanlageseite bedeckt, indem nach Möglichkeit Investments erworben werden, die ähnlich auf Kapitalmarktschwankungen reagieren. Dies verringert die Anfälligkeit gegenüber Schwankungen der Kapitalmärkte und stabilisiert die ökonomische Kapitalausstattung.

    Abweichungen gegenüber der Struktur ihrer Verbindlichkeiten geht die MR AG bei diesem Ansatz bewusst und unter Beachtung von Risikotragfähigkeit und erzielbaren Risikoprämien ein. Eingegangene Risiken aus der Kapitalanlage werden daher nicht absolut gemessen, sondern in Relation zu Wertänderungen bei den Verpflichtungen. Durch diesen Ansatz wirken sich Währungskurs, Zins- und Inflationsschwankungen gleichermaßen auf Vermögenswerte wie Verbindlichkeiten aus. Ziel des ökonomischen ALM ist es, eine möglichst währungs- und laufzeitkongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten in jedem verbundenen Unternehmen der Munich Re Gruppe sicherzustellen. Hierbei sind auch lokale bilanzielle und aufsichtsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

    Derivative Finanzinstrumente werden eingesetzt, um das ökonomische ALM so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten. Diese Produkte sichern Kapitalanlagen gegen Schwankungen an den Zins-, Aktien- und Währungsmärkten ab.

    Zentraler Baustein zur Umsetzung der Anlagestrategie sind virtuelle Portfolien auf Basis von Referenzindizes, die sog. Strategische Asset-Allokation (SAA) und Taktische Asset-Allokation (TAA). Das oberste Ziel in der Entwicklung der Anlageentscheidung ist die Maximierung der Rendite auf die Kapitalanlagen unter Einhaltung eines vorgegebenen Risikorahmens.

    SAA und TAA sind so konstruiert, dass sie nachhaltig
    • das Risiko/Return-Verhältnis optimieren,
    • die Verbindlichkeitsstruktur widerspiegeln,
    • gut diversifiziert sind und
    • keine unnötigen Kosten (Transaktionskosten, Verwaltungskosten) verursachen.

    In die SAA und TAA fließen zudem Anforderungen wie Zahlungsfähigkeit, Bilanzvolatilität, Rating, Solvenz etc. ein. 

    Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern (§ 134c Abs. 2 AktG)

    Die MR AG ist an Portfoliogesellschaften zum größten Teil nicht direkt, sondern indirekt über alternative Investmentfonds (Spezialfonds) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (Publikumsfonds) beteiligt. Diese Investments werden von der MEAG KAG verwaltet.

    Investitionen in Spezialfonds erfolgen mittels Vereinbarungen (Anlagebedingungen), die eine Ausgestaltung der Fondsinvestitionen und der Anlagestrategien enthalten. Die Abstimmung der Anlagestrategie und der Anlageentscheidung auf das Profil und die Laufzeit der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Festlegung eines darauf ausgerichteten, strategischen Zielportfolios der Kapitalanlagen einschließlich Vorgaben zu SAA und TAA, spezieller Vorgaben des Risikomanagements (Limits/Trigger), aufsichtsrechtlicher Besonderheiten und bilanzieller Nebenbedingungen.

    Investitionen in Publikumsfonds erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Anlagestrategie des Vermögensverwalters und die dem Fonds zugrundeliegenden Indizes mit den Anforderungen der MR AG im Hinblick auf das bestehende Verbindlichkeitsprofil übereinstimmen. Zu den Einzelheiten der Anlagestrategie der einzelnen Publikumsfonds wird auf die Internetseite der MEAG KAG und die dort hinterlegten Pflichtveröffentlichungen verwiesen.

    Die Ausübung von Aktionärsrechten obliegt der MEAG KAG. Diese ist insbesondere zur Ausübung der Stimmrechte ausschließlich befugt und agiert unabhängig von Weisungen der MR AG. In der Regel ist sie auch berechtigt, mit den betroffenen Aktien Wertpapierleihgeschäfte zu tätigen.

    Die MEAG KAG erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine marktübliche Vergütung (Verwaltungsvergütung), deren Höhe fest vereinbart ist, sich nach dem Wert des verwalteten Fondsvermögens zu bestimmten Stichtagen bemisst und aus dem Fondsvermögen entnommen wird.

    Portfolioumsatzkosten spiegeln sich in der Wertentwicklung der Fonds wider. Grundsätzlich ist die MEAG KAG bei der Ausführung von Transaktionen dem Prinzip der bestmöglichen Ausführungen verpflichtet (Best Execution). Werden z. B. infolge strategischer Entscheidungen größere Transaktionen notwendig, wird versucht, möglichst geringe Kosten zu verursachen.

    Die MEAG KAG erstattet der MR AG regelmäßig Bericht u. a. zu den in den Fonds stattgefundenen Transaktionen bzw. Portfolioumsätzen. Durch diese Berichterstattung wird gewährleistet, dass jederzeit alle Investitionstätigkeiten überwacht werden können.

    Die zwischen der MR AG und der MEAG KAG bestehenden Vereinbarungen laufen auf unbestimmte Zeit und können grundsätzlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

    Neben indirekten Investments investiert die MR AG zum Teil auch direkt in Portfoliogesellschaften. Die Verwaltung von solchen direkten Investments der MR AG erfolgt allein durch die MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH, München („MEAG AMG“), eine Tochtergesellschaft der MR AG. Die MEAG AMG erbringt ihre Leistungen ausschließlich innerhalb der Munich Re Gruppe und bedarf daher keiner Erlaubnis. Da sie somit nicht als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG gilt, entfallen im Hinblick auf direkte Investments die Informationen nach § 134c Abs. 2 AktG sowie entsprechende Berichte nach § 134c Abs. 4 AktG.

    Stand: 01.01.2023