Offenlegungspflichten gemäß § 134c AktG
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Nach § 134c Abs. 1 AktG sind institutionelle Anleger verpflichtet offenzulegen, inwieweit die Hauptelemente ihrer Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten entsprechen und wie sie zur mittelfristigen Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte beitragen. Handelt ein Vermögensverwalter für den Institutionellen Anleger, so ist nach § 134c Abs. 2 AktG ergänzend offenzulegen, wie der Vermögensverwalter seine Anlagestrategie und seine Anlageentscheidungen auf das Profil und die Laufzeiten der Verbindlichkeiten des institutionellen Anlegers abstimmt.
Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München erstattet hierzu den nachfolgenden Bericht.
Entwicklung der Anlageentscheidungen:
Die Kapitalanlagestrategie der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (MR AG) ist darauf ausgerichtet, den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht einzuhalten. Dieser Grundsatz ist Ausgangspunkt für die Anlagegrundsätze: Sicherheit, Qualität, Rentabilität und Liquidität. Wir investieren so, dass Risikokonzentrationen möglichst vermieden werden. Dazu verwenden wir verschiedene Risikokriterien und Frühwarnindikatoren zur Vermeidung von unangemessenen Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Gegenparteien bzw. Sektoren.
Richtlinien und interne Prozesse sorgen dafür, dass wir im Rahmen der Kapitalanlagetätigkeit entsprechend diesen Anlagegrundsätzen handeln.
Für die Kapitalanlagesteuerung ist das Asset-Liability-Management (ALM) eine grundlegende Säule unseres wertorientierten Steuerungssystems und steht im Mittelpunkt unserer Kapitalanlagestrategie.
ALM heißt, dass wir bei der Zusammenstellung unseres Kapitalanlageportfolios (Assets) wichtige Eigenschaften von versicherungstechnischen und anderen Verpflichtungen (Liabilities) berücksichtigen (Management). So streben wir mit unserem ALM an, dass die Veränderung volkswirtschaftlicher Faktoren den Wert unserer Kapitalanlagen ähnlich beeinflusst wie den Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten.
Hierzu bedecken wir wichtige Kapitalmarktsensitivitäten der Verpflichtungen wie Laufzeit- und Währungsstrukturen, aber auch Inflationssensitivitäten auf der Kapitalanlageseite, indem wir nach Möglichkeit Investments erwerben, die ähnlich auf Kapitalmarktschwankungen reagieren. Dies verringert unsere Anfälligkeit gegenüber Schwankungen der Kapitalmärkte und stabilisiert unsere ökonomische Kapitalausstattung.
Abweichungen gegenüber der Struktur unserer Verbindlichkeiten gehen wir bei diesem Ansatz bewusst und unter Beachtung von Risikotragfähigkeit und erzielbaren Risikoprämien ein. Eingegangene Risiken aus der Kapitalanlage messen wir daher nicht absolut, sondern in Relation zu Wertänderungen bei den Verpflichtungen. Durch diesen Ansatz wirken sich Währungskurs, Zins- und Inflationsschwankungen gleichermaßen auf Vermögenswerte wie Verbindlichkeiten aus. Ziel unseres ökonomischen ALM ist es, eine möglichst währungs- und laufzeitkongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten in jedem verbundenen Unternehmen der Gruppe sicherzustellen. Hierbei sind auch lokale bilanzielle und aufsichtsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Derivative Finanzinstrumente werden eingesetzt, um das ökonomische ALM so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten. Diese Produkte verwenden wir, um unsere Kapitalanlagen gegen Schwankungen an den Zins-, Aktien- und Währungsmärkten abzusichern.
Zentraler Baustein zur Umsetzung der Anlagestrategie sind virtuelle Portfolien auf Basis von Referenzindizes, die sog. Strategische Asset-Allokation (SAA) und Taktische Asset-Allokation (TAA). Das oberste Ziel in der Entwicklung der Anlageentscheidung ist die Maximierung der Rendite auf die Kapitalanlagen unter Einhaltung eines vorgegebenen Risikoappetits. SAA und TAA sind so konstruiert, dass sie nachhaltig
- das Risiko/Return Verhältnis aus Sicht der Anteilseigner optimieren,
- die Verbindlichkeitsstruktur widerspiegeln,
- gut diversifiziert sind und
- keine unnötigen Kosten (Transaktionskosten, Verwaltungskosten) verursachen.
In die SAA und TAA fließen zudem Anforderungen wie Zahlungsfähigkeit, Bilanzvolatilität, Rating, Solvenz etc. ein. c.
Vereinbarung mit MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH, München inklusive Leistungsbewertung
Seit 1999 wird die Verwaltung der Kapitalanlagen innerhalb der Munich Re Gruppe durch die MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH, München, (MEAG AMG), eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft der MR AG, im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags für die MR AG erbracht. Die Aufgaben erstrecken sich auf Asset Management Leistungen und spezielle Konzernfinanzfunktionen. Zur Verwaltung u. a. von Wertpapiersondervermögen der einzelnen Unternehmen der Munich Re Gruppe bedient sich die MEAG AMG dabei ihrer 100 %igen Tochter MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH (MEAG KAG), einer regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG unter Aufsicht der BaFin.
Dem Geschäftsbereich Group Investment Management (GIM) der MR AG obliegt in der Rolle des Investors die operative Steuerung der MEAG AMG einschließlich der Erfolgsmessung. MEAG AMG erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen ihres Auftrags, der u. a. die Vorgaben der SAA und TAA, spezielle Vorgaben des Risikomanagements (Limit/Trigger), aufsichtsrechtliche Besonderheiten und bilanzielle Nebenbedingungen enthält.
Die MR AG hat im Dienstleistungsvertrag mit MEAG AMG alle Weisungsrechte vorbehalten. Ein Vertragsbestandteil ist auch das Recht der Weiterverlagerung von nicht wesentlichen Dienstleistungen, von dem die MEAG AMG Gebrauch macht.
Mitwirkung gemäß § 134b AktG und Ausübung der Stimmrechte:
Die Aktionärs- und Gläubigerrechte haben wir an MEAG (MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH und MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH) delegiert, die diese unabhängig und ohne Vorgaben der MR AG ausübt. Der Umgang mit Interessenskonflikten wird von MEAG in einer entsprechenden Richtlinie geregelt. Darüber hinaus gilt für die Mitarbeiter der MEAG der Verhaltenskodex der Munich Re Gruppe.
Zur Mitwirkungspolitik als Aktionär auf Hauptversammlungen hat die MEAG eine Richtlinie erstellt. Wir verweisen für Detailinformationen zu den Anforderungen nach § 134b AktG auf die Internetseite der MEAG und die darin veröffentlichten Compliance-Richtlinien (https://www.meag.com/de/informieren/compliance.html).
Methode, Leistungsbewertung und Vergütung der MEAG AMG
Die Zielerreichung bzw. Erfolgsmessung des Vermögensverwalters wird relativ an der Überperformance gegenüber der TAA vom Geschäftsbereich GIM beurteilt.
Die Leistung der MEAG AMG wird anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien, der sog. Balanced Scorecard, ermittelt. Dabei ist die Erzielung des notwendigen Ergebnisbeitrags ein wichtiger Bestandteil. Ebenso werden in der Berechnung der Überperformance z. B. Transaktionskosten berücksichtigt. Für die übernommenen Dienstleistungen erhält die MEAG AMG eine marktübliche Vergütung.
Überwachung von Portfolioumsatz und -umsatzkosten:
Zwischen den Mandatsbetreuern der MR AG und der MEAG AMG finden mündliche und schriftliche Austausche statt, die zu einer ordentlichen Beaufsichtigung der Mandatsvorgaben beitragen. Zudem finden regelmäßige Investment-Komitee Sitzungen mit der MEAG AMG statt, in denen über die Umsetzung der Vorgaben berichtet wird. Hierdurch ist eine enge Zusammenarbeit aller am ALM beteiligten Bereiche gewährleistet.
Durch eine konzernweite Berichterstattung der MEAG AMG an die MR AG wird gewährleistet, dass der Geschäftsbereich GIM sowie die Entscheidungsträger jederzeit alle Investitionstätigkeiten überwachen können.
Einzelne Portfolioumsatzkosten werden nicht explizit überwacht, sondern spiegeln sich in der Performance-Zielerreichung wieder. Werden durch strategische Entscheidungen größere Transaktionen notwendig, wird versucht möglichst geringe Kosten zu verursachen. Grundsätzlich sind die MEAG AMG und ihre Tochtergesellschaften bei der Ausführung von Transaktionen dem Prinzip der bestmöglichen Ausführungen verpflichtet (Best Execution). Für weitergehende Detailinformationen verweisen wir auf die Internetseite der MEAG und die dort veröffentlichte Best Execution-Richtlinie (https://www.meag.com/de/informieren/compliance.html).