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Informationen gemäß §§ 134b, 134c AktG

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    Nach §§ 134b und 134c Aktiengesetz (AktG) sind institutionelle Anleger verpflichtet, Informationen zu ihrer Mitwirkung und zu ihrem Abstimmungsverhalten in Gesellschaften, deren Aktien auf einem geregelten Markt gehandelt werden („Portfoliogesellschaften“), sowie zu ihrer Anlagestrategie offenzulegen. Im Hinblick auf die genannten Vorgaben veröffentlicht die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München („MR AG“) als institutioneller Anleger folgende Informationen:

    1. Informationen zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten
    (§ 134b AktG)

    1.1 Indirekte Beteiligungen

    Die MR AG ist an Portfoliogesellschaften zum größten Teil nicht direkt, sondern indirekt über alternative Investmentfonds (Spezial-AIF) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) beteiligt (Spezial-AIF und OGAW gesamt auch „Fonds“). Diese indirekten Beteiligungen werden von der MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH, München („MEAG KAG“), einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Erlaubnis nach § 20 Abs. 1 KAGB, mithin von einem Vermögensverwalter nach § 134a Abs. 1 Nr. 2c) AktG, verwaltet.

    Soweit bei indirekten Beteiligungen an Portfoliogesellschaften Aktionärsrechte (Stimmrechte oder sonstige Mitwirkungsrechte) ausgeübt werden, ist die MEAG KAG jeweils ausschließlich befugt, diese Rechte für die von ihr verwalteten Fonds auszuüben. Entsprechendes gilt für die weiteren Punkte einer Mitwirkungspolitik, wie etwa die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften.

    Die Angaben zur Mitwirkungspolitik der MEAG KAG und deren Umsetzung (einschließlich der Ausübung von Aktionärsrechten) sind über nachfolgenden Link abrufbar:

    Mitwirkungspolitik der MEAG

    Die Erstellung, Veröffentlichung und Umsetzung einer eigenen Mitwirkungspolitik durch die MR AG ist insoweit nicht geboten.

    1.2 Direkte Beteiligungen

    Zu einem sehr geringen Teil ist die MR AG daneben an Portfoliogesellschaften direkt beteiligt. Für diese direkten Beteiligungen sieht die MR AG jedoch aus den folgenden Gründen davon ab, eine Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu veröffentlichen:

    Ein wesentliches Ziel der gesetzlichen Vorgaben ist es, sogenannte Endbegünstigte wie künftige Rentner in die Lage zu versetzen, optimale Anlageentscheidungen zu treffen. Die MR AG als Rückversicherungsunternehmen bietet diesem Personenkreis jedoch im Gegensatz zu Erstversicherungsunternehmen unmittelbar keine Anlageprodukte oder Versicherungen an, die Gegenstand einer solchen Anlageentscheidung sein könnten. Somit würde eine eigene Mitwirkungspolitik bereits im Ansatz den ihr zugedachten Sinn verfehlen.

    Zum anderen ist der Anteil der direkten Beteiligungen sowohl im Verhältnis zur Gesamtsumme aller Kapitalanlagen der MR AG als auch aus Sicht der einzelnen Portfoliogesellschaften relativ unbedeutend. Aufgrund der relativ unbedeutenden Größenordnung wäre die Aussagekraft einer eigenen Mitwirkungspolitik mit Blick auf hypothetisch angenommene Anlageentscheidungen von Endbegünstigten allenfalls gering. Andererseits bedürfte es der Einrichtung von aufwändigen Verfahren zur Erstellung, Umsetzung und Veröffentlichung einer eigenen Mitwirkungspolitik.

    Der Anteil direkter Beteiligungen im Verhältnis zur Gesamtsumme aller Kapitalanlagen der MR AG beträgt ca. 2 % (nach Marktwerten zum 30. September 2023). Der Einzelumfang direkter Beteiligungen ist in der Regel geringer als 0,5 % des stimmberechtigten Kapitals der jeweiligen Portfoliogesellschaft (Stand: 30. September 2023).

    Dementsprechend entfallen Angaben zur Umsetzung der Mitwirkungspolitik sowie zum Abstimmungsverhalten gemäß § 134b Abs. 2 und 3 AktG.

    Dessen ungeachtet stellt die MR AG durch geeignete Verfahren sicher, dass im Rahmen der rechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten die Interessen ihrer Kunden bei der Ausübung von Aktionärsrechten im Einzelfall geeignet berücksichtigt werden, was auch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten umfasst. 

    2. Informationen zu Anlagestrategie und Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern
    (§ 134c AktG)

    2.1 Informationen zur Anlagestrategie (§ 134c Abs. 1 AktG)

    Die Gesamtportfolioanlagestrategie („Anlagestrategie“) der MR AG ist darauf ausgerichtet, den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht einzuhalten. Dieser Grundsatz ist Ausgangspunkt für die Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Rentabilität und Liquidität. Unangemessene Risikokonzentrationen, etwa gegenüber einzelnen Gegenparteien bzw. Sektoren, werden durch Verwendung verschiedener Risikokriterien und Frühwarnindikatoren möglichst vermieden. Die systematische Integration von ESG-Kriterien in unseren Investmentprozess ist ebenfalls ein Bestandteil unserer Anlagestrategie.

    Richtlinien und interne Prozesse schaffen die Rahmenbedingungen, dass die MR AG bei der Kapitalanlagetätigkeit entsprechend diesen Anlagegrundsätzen handelt.

    Für die Kapitalanlagesteuerung ist das Asset-Liability-Management (ALM) eine grundlegende Säule des wertorientierten Steuerungssystems der MR AG und steht im Mittelpunkt ihrer Anlagestrategie.

    ALM bedeutet, dass bei der Zusammenstellung des Kapitalanlageportfolios (Assets) wichtige Eigenschaften von versicherungstechnischen und anderen Verpflichtungen (Liabilities) berücksichtigt werden (Management). Das ALM strebt an, dass die Veränderung volkswirtschaftlicher Faktoren den Wert der Kapitalanlagen der MR AG ähnlich beeinflusst wie den Wert versicherungstechnischer Rückstellungen und sonstiger Verbindlichkeiten.

    Wichtige Kapitalmarktsensitivitäten der Verpflichtungen wie Laufzeit- und Währungsstrukturen, aber auch Inflationssensitivitäten werden auf der Kapitalanlageseite bedeckt, indem nach Möglichkeit Investments erworben werden, die ähnlich auf Kapitalmarktschwankungen reagieren. Dies verringert die Anfälligkeit gegenüber Schwankungen der Kapitalmärkte und stabilisiert die ökonomische Kapitalausstattung.

    Abweichungen gegenüber der Struktur ihrer Verbindlichkeiten geht die MR AG bei diesem Ansatz bewusst und unter Beachtung von Risikotragfähigkeit und erzielbaren Risikoprämien ein. Eingegangene Risiken aus der Kapitalanlage werden daher nicht absolut gemessen, sondern in Relation zu Wertänderungen bei den Verpflichtungen. Durch diesen Ansatz wirken sich Währungskurs, Zins- und Inflationsschwankungen gleichermaßen auf Vermögenswerte wie Verbindlichkeiten aus. Ziel des ökonomischen ALM ist es, eine möglichst währungs- und laufzeitkongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten in den verbundenen Unternehmen der Munich Re Gruppe sicherzustellen. Hierbei sind auch lokale bilanzielle und aufsichtsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

    Derivative Finanzinstrumente werden eingesetzt, um das ökonomische ALM so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten. Diese Produkte sichern Kapitalanlagen gegen Schwankungen an den Zins-, Aktien- und Währungsmärkten ab.

    Zentraler Baustein zur Umsetzung der Anlagestrategie sind virtuelle Portfolien auf Basis von Referenzindizes, die sog. Strategische Asset-Allokation (SAA) und Taktische Asset-Allokation (TAA). Das oberste Ziel in der Entwicklung der Anlageentscheidung ist die Maximierung der Rendite auf die Kapitalanlagen unter Einhaltung eines vorgegebenen Risikorahmens.

    SAA und TAA sind so konstruiert, dass sie nachhaltig

    • das Risiko/Return-Verhältnis optimieren,
    • die Verbindlichkeitsstruktur widerspiegeln,
    • gut diversifiziert sind und
    • keine unnötigen Kosten (Transaktionskosten, Verwaltungskosten) verursachen.

    In die SAA und TAA fließen zudem Anforderungen wie Zahlungsfähigkeit, Bilanzvolatilität, Rating, Solvenz etc. ein.

    2.2 Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern (§ 134c Abs. 2 AktG)

    Die MR AG ist an Portfoliogesellschaften zum größten Teil nicht direkt, sondern indirekt über Spezial-AIF und OGAW beteiligt. Diese Investments werden von der MEAG KAG verwaltet.

    Investitionen in Spezial-AIF erfolgen mittels Vereinbarungen (Anlagebedingungen), die eine Ausgestaltung der Fondsinvestitionen und der Anlagestrategien enthalten. Die Abstimmung der Anlagestrategie und der Anlageentscheidung auf das Profil und die Laufzeit der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Festlegung eines darauf ausgerichteten, strategischen Zielportfolios der Kapitalanlagen einschließlich Vorgaben zu SAA und TAA, spezieller Vorgaben des Risikomanagements (Limits/Trigger), aufsichtsrechtlicher Besonderheiten und bilanzieller Nebenbedingungen.

    Investitionen in OGAW erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Anlagestrategie des Vermögensverwalters mit den Anforderungen der MR AG im Hinblick auf das bestehende Verbindlichkeitsprofil übereinstimmen. Zu den Einzelheiten der Anlagestrategie der einzelnen OGAW wird auf die Internetseite der MEAG KAG und die dort hinterlegten Pflichtveröffentlichungen verwiesen.

    Die Ausübung von Aktionärsrechten obliegt der MEAG KAG. Diese ist insbesondere zur Ausübung der Stimmrechte ausschließlich befugt und agiert unabhängig von Weisungen der MR AG. In der Regel ist sie auch berechtigt, mit den betroffenen Aktien Wertpapierleihgeschäfte zu tätigen.

    Die MEAG KAG erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine marktübliche Vergütung (Verwaltungsvergütung), deren Höhe fest vereinbart ist, sich nach dem Wert des verwalteten Fondsvermögens zu bestimmten Stichtagen bemisst und aus dem Fondsvermögen entnommen wird.

    Portfolioumsatzkosten spiegeln sich in der Wertentwicklung der Fonds wider. Grundsätzlich ist die MEAG KAG bei der Ausführung von Transaktionen dem Prinzip der bestmöglichen Ausführungen verpflichtet (Best Execution). Werden z. B. infolge strategischer Entscheidungen größere Transaktionen notwendig, wird versucht, möglichst geringe Kosten zu verursachen.

    Die MEAG KAG erstattet der MR AG regelmäßig Bericht u. a. zu den in den Fonds stattgefundenen Transaktionen bzw. Portfolioumsätzen. Durch diese Berichterstattung wird gewährleistet, dass jederzeit alle Investitionstätigkeiten überwacht werden können.

    Die zwischen der MR AG und der MEAG KAG bestehenden Vereinbarungen laufen auf unbestimmte Zeit und können grundsätzlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

    Neben indirekten Investments investiert die MR AG zum Teil auch direkt in Portfoliogesellschaften. Die Verwaltung von solchen direkten Investments der MR AG erfolgt allein durch die MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH, München („MEAG AMG“), eine Tochtergesellschaft der MR AG. Die MEAG AMG erbringt ihre Leistungen ausschließlich innerhalb der Munich Re Gruppe und bedarf daher keiner Erlaubnis. Da sie somit nicht als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG gilt, entfallen im Hinblick auf direkte Investments die Informationen nach § 134c Abs. 2 AktG sowie entsprechende Berichte nach § 134c Abs. 4 AktG.

    Stand: 01.01.2024