Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln des Unternehmens oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Die gleiche Pflicht trifft bestimmte mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen).
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