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Veröffentlichung und Mitteilung von Eigengeschäften von Führungskräften

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte – Managers' Transactions

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    Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln des Unternehmens oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Die gleiche Pflicht trifft bestimmte mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen).

    Die Münchener Rück veröffentlicht die ihr zugegangenen Meldungen über den EQS-News-Service.