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Hauptversammlung 2012

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    Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.munichre.com/hv als Bestandteile des Geschäftsberichts der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (im Folgenden: „Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft“ oder „Gesellschaft“) und des Munich Re Konzerngeschäftsberichts. Die Geschäftsberichte werden Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

    Da sich die Zahl der eigenen Aktien seit der Einberufung der Hauptversammlung verändert hat und nunmehr 1.711.014 Stück beträgt, haben Aufsichtsrat und Vorstand ihren Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt aktualisiert.

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2011 von 1.118.842.577,07 € wie folgt zu verwenden:

    Verwendung des Bilanzgewinns

    Ausschüttung einer Dividende von 6,25 € auf jede dividendenberechtigte Aktie €1,110,188,737.50
    Vortrag auf neue Rechnung €8,653,839.57
    Bilanzgewinn €1,118,842,577.07
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
    Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen.

    Die Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt bezieht sich auf das geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Eine Darstellung dieses Systems finden Sie im Vergütungsbericht, der Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Geschäftsberichte ist. Die Geschäftsberichte sind, wie erwähnt, im Internet unter www.munichre.com/hv abrufbar. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden sie in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort erläutert werden.

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

    Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft am 26. April 2012

    In der 125. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre am 26. April 2012 im ICM – Internationales Congress Center München – waren 47,13 % des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten. Über die Tagesordnungspunkte wurde wie folgt abgestimmt.

    Top Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden in Zahlen Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden in % des Grundkapitals Jastimmen Neinstimmen Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung in %
    2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011 - angenommen 84,474,484 47,10% 84,406,434 68,05 99,92%
    3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands - angenommen 84,370,031 47,04% 84,149,586 220.445 99,74%
    4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats - angenommen 84,382,691 47,05% 83,897,800 484.891 99,43%
    5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder - angenommen 84,122,270 46,91% 75,553,278 8,568,992 89,81%

    – ISIN DE0008430026 (WKN 843 002) –

    Dividendenbekanntmachung

    Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 26. April 2012 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 1.118.842.577,07 € wie folgt zu verwenden:

    Ausschüttung einer Dividende von 6,25 € auf jede dividendenberechtigte Aktie € 1.110.188.737,50
    Vortrag auf neue Rechnung €8,653,839.57
    Bilanzgewinn € 1.118.842.577,07

    Die Dividende wird ab dem 27. April 2012 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie von 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wie folgt ausgezahlt:

    • Für Namensaktien, die sich in Girosammelverwahrung befinden, wird die Dividende über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, auf die bei den einzelnen Depotbanken geführten Konten der Aktionäre ausgezahlt.
    • Die Auszahlung für die noch in Urkunden verbrieften Aktien erfolgt gegen Vorlage des Gewinnanteilscheins Nr. 15 bei der nachstehend aufgeführten Zahlstelle:

      UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) mit ihren sämtlichen Niederlassungen

    Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

    Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten (Einführung der sogenannten Abgeltungsteuer zum 01.01.2009). Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

    Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.

    München, im April 2012

    Der Vorstand

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