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Großschaden im Wasserkraftwerk
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    Sayano-Shushenskaya ist eines der größten Wasserkraftwerke der Welt. Jahrelange Überforderung der Turbinen und unzureichende Wartung waren 2009 vermutlich verantwortlich für den schweren Unfall. Hätte mehr Sorgfalt die Katastrophe verhindern können?
    Am 17. August 2009 wurde im russischen Wasserkraftwerk Sayano-Shushenskaya eine Turbineneinheit vom schwankenden Wasserdruck aus ihrer Verankerung gerissen und in die Höhe katapultiert. Die rund zweitausend Tonnen schwere Einheit zerstörte das Dach des Maschinenhauses in 27 Meter Höhe sowie einige umliegende Bauten und Anlagenteile. Die unglaubliche Menge von ungefähr 360 Kubikmeter Wasser pro Sekunde schoss unter dem Druck einer 200-Meter-Wassersäule in das gesamte Maschinenhaus einschließlich der Untergeschosse, verursachte zahlreiche Kurzschlüsse und einen sofortigen Ausfall der Anlage. Die anderen Einheiten, die noch in Betrieb waren, wurden mechanisch und elektrisch in unterschiedlichem Ausmaß beschädigt. 75 Menschen verloren ihr Leben und es gab zahlreiche Verletzte.

    Eindeutige Warnsignale wurden nicht beachtet

    Nach zwei umfangreichen Generalüberholungen an der havarierten Turbineneinheit in den Jahren 2000 und 2005 wurde im Frühjahr 2009 eine weitere kleine Überholung durchgeführt. Gleichzeitig wurde eine neue Steuerungsanlage eingebaut, um das Wasserkraftwerk gemäß dem Netzbedarf extern regulieren zu können. Diese Anlage war nicht exakt auf die vorhandenen Turbinen abgestimmt.

    Nach der Wiederinbetriebnahme lagen die gemessenen Vibrationen des Turbinenläufers knapp unterhalb des vom Hersteller erlaubten Maximums. In den Wochen und Monaten danach stabilisierten sich diese Vibrationen allerdings nicht, sondern stiegen stetig an, um vermutlich schon im Juni 2009 die erlaubten Höchstwerte zu übersteigen. Trotzdem wurde die Turbine weiter betrieben. An den Haltebolzen entstanden Ermüdungsrisse. Sobald der anstehende Wasserdruck für einen Restgewaltbruch hoch genug war, rissen die Bolzen. Der Turbinendeckel mitsamt des Turbinenläufers und des Generators mit einem Gesamtgewicht von ca. 2.000 Tonnen verloren ihre feste Verankerung im Fundament und es kam zum Unglück.

    Katastrophe ist ein Fall für die Justiz

    Warum weder das Anlagenmanagement noch das Bedienpersonal die seit Monaten stark vibrierende Einheit stoppte, kann bis heute nicht beantwortet werden. Viele Unterlagen befinden sich noch in den Händen der Justiz, andere sollen vom Wasser weggespült worden sein. Nach dem Absaugen des Wassers in der Maschinenhalle untersuchte man metallographisch 49 der 80 Haltebolzen, die den Turbinendeckel fixierten. Bei sechs davon fehlten die dazugehörenden Muttern. Sie könnten bei der letzten Wartung möglicherweise vergessen worden sein. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Jahr nach dem Unfall wurde gegen Verantwortliche des Anlagenbetreibers und der Wartungsfirma Anklage erhoben. Der Betreiber beabsichtigt, alle zehn Turbineneinheiten in den Jahren 2011 bis 2014 komplett zu erneuern.
    Sicht auf den havarierten Turbinendeckel und die gelbe abgetrennte Turbinenläuferachse. Am äußeren Umfang sind die Bohrlöcher zur Aufnahme der 80 Bolzen gut sichtbar.
    © Munich Re
    Sicht auf den havarierten Turbinendeckel und die gelbe abgetrennte Turbinenläuferachse. Am äußeren Umfang sind die Bohrlöcher zur Aufnahme der 80 Bolzen gut sichtbar.

    Fehler im Anlagenmanagement

    Das Unglück hätte verhindert werden können, wenn die Maschinen entsprechend ihren Spezifikationen in Grundlast betrieben worden wären. Auch wurden grundlegende Prinzipien eines reibungslosen Betriebs nicht beachtet, zum Beispiel eine Prüfung der Ursachen, die zu den zunehmenden Vibrationen führten. Selbst als der zulässige Wert um das Fünffache überschritten war, wurde die Einheit nicht abgeschaltet. Außerdem wurden die erforderlichen Wartungsarbeiten offensichtlich nicht oder nur unzureichend ausgeführt.

    „Ein professionelles Risikomanagement kann Katastrophen dieser Art verhindern. Eine regelmäßige Wartung und eine vorschriftsmäßige Nutzung der Betriebseinheiten sind dabei das Mindeste. Dies gilt besonders für Maschinen, die das Ende ihrer ursprünglich zugrunde gelegten Lebensdauer erreicht haben,“ erklären Dipl.-Ing. Bernhard Richter, Claims Manager im Referat Europa/ Lateinamerika und Dipl.-Ing. Klaus Wenselowski, Leiter des Property-Schadenreferats Global Clients/North America von Munich Re. „Um Großschäden dieser Art zu verhindern, unterstützen wir unsere Kunden beim Aufbau von Risikomanagement-Programmen und legen größten Wert auf das Einhalten der vereinbarten Maßnahmen und Richtlinien.“

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