A
Abgeltungsteuer
Quellensteuer für Kapitalerträge mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Bei » Aktien unterliegen neben » Dividenden auch » Kursgewinne der Abgeltungsteuer. Ausgenommen sind lediglich Wertzuwächse aus » Aktien, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Die Steuer wird von der Bank des Anlegers direkt und anonym an das Finanzamt abgeführt, womit für den Anleger alle Steuerschulden „abgegolten“ sind – unabhängig von der Höhe seines persönlichen Einkommensteuersatzes. Eine Angabe bei der Einkommensteuererklärung ist deshalb in der Regel nicht mehr notwendig.
Ad-hoc-Publizität
Im Wertpapierhandelsgesetz verankerte Verpflichtung börsennotierter Unternehmen zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den » Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten (§ 15 WpHG). Soll ausschließen, dass » Insider einen Wissensvorsprung zum eigenen Vorteil ausnutzen könnten. Siehe auch » Publizitätspflicht.
ADRs
= American Depository Receipts. Von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine für nichtamerikanische » Aktien, die an US-Börsen an Stelle der eigentlichen » Aktien gehandelt werden.
AG
Abkürzung für » Aktiengesellschaft.
Agio
Auch: Aufgeld. Betrag, der bei der Neuausgabe von » Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt.
Aktie
Der Begriff Aktie bezeichnet sowohl die Mitgliedschaftsrechte des » Aktionärs aus der Beteiligung an einer » Aktiengesellschaft als auch das » Wertpapier, das diese Rechte verkörpert. » Aktien können als » Stammaktie oder » Vorzugsaktie, » Namensaktie oder » Inhaberaktie und » Nennwertaktie oder » Stückaktie ausgestaltet sein.
Aktienanalyse
Systematische Beobachtung und Bewertung der Bewegungen auf den Geld- und Kapitalmärkten und relevanter Unternehmensereignisse durch Fachleute mit dem Ziel der Kursprognose. Auf der Basis dieser Erkenntnisse können Anleger Investitionsentscheidungen treffen. Siehe » Fundamentalanalyse, » Technische Analyse.
Aktienanleihe
Auch: Reverse Convertible Bond. Meist von Kreditinstituten begebene » Anleihe, bei der der » Emittent das Recht hat, am Ende der Laufzeit die Tilgung statt in Geld auch in » Aktien eines Dritten vorzunehmen. Siehe auch » Wandelanleihe.
Aktiendepot
siehe » Wertpapierdepot.
Aktienfonds
Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das vorwiegend oder ausschließlich in » Aktien angelegt ist.
Aktiengesellschaft
» Kapitalgesellschaft, bei der das » Eigenkapital – neben der Einbehaltung von Gewinnen – durch » Emission von » Aktien an die » Aktionäre aufgebracht wird. Organe der Aktiengesellschaft sind » Hauptversammlung, » Aufsichtsrat und » Vorstand. Börsenfähige Rechtsform.
Aktienindex
Kennziffer, die die Kursentwicklung ausgewählter » Aktien zusammenfasst, z.B. den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines regionalen Marktes. Während Kurs- bzw. Preisindizes die reine Kursentwicklung abbilden, erhöhen bei Performanceindizes auch erfolgte Dividendenausschüttungen den Indexwert. Der bekannteste deutsche Aktienindex ist der » DAX.
Aktienoptionsplan
Vergütungsinstrument von » Aktiengesellschaften, mit dem die Entlohnung vor allem von Führungskräften an den Aktienkurs gekoppelt wird. Soll unter anderem zur Stärkung der Shareholder-Value-Orientierung von Managemententscheidungen beitragen.
Aktienregister
Von » Aktiengesellschaften mit » Namensaktien geführtes Register, in dem jeder » Aktionär mit Name, Geburtsdatum und (E-Mail-)Adresse aufgeführt ist. Das Unternehmen kann ihm Informationen über die aktuelle Aktionärsstruktur und ihre Veränderungen entnehmen. » Aktionäre haben das Recht auf Auskunft über ihren eigenen Eintrag im Aktienregister.
Aktienrückkauf
Verfahren, bei dem eine » Aktiengesellschaft eigene » Aktien erwirbt und damit Kapital an die » Aktionäre zurückfließen lässt. Aus zurückgekauften » Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte (Stimmrecht, Anspruch auf » Dividende, » Bezugsrecht etc.) zu.
Aktiensplit
Aufteilung einer » Aktie in zwei oder mehr neue » Aktien mit kleinerem Nennwert, meist mit dem Ziel einer optischen Verbilligung und damit leichteren Handelbarkeit der jeweiligen » Aktie.
Aktienurkunde
siehe » Effektive Stücke.
Aktionär
Inhaber einer » Aktie und Anteilseigner am Vermögen einer » Aktiengesellschaft.
Amtlicher Markt
siehe » Regulierter Markt.
Anlagezertifikate
» Wertpapiere, welche die Teilnahme an der Kursentwicklung eines Basiswertes (z.B. einer » Aktie oder eines Index) verbriefen. Siehe auch » Zertifikate.
Anlegerschutz
Rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Interessen von Geld- und Kapitalanlegern.
Anleihe
Sammelbezeichnung für verzinsliche » Wertpapiere, die ein Gläubigerrecht verbriefen. Meist garantieren sie ihrem Inhaber gleich bleibende Zinsen sowie die Rückzahlung eines bestimmten Betrages. » Anleihen können nach » Emittent, Art der Verzinsung, Laufzeit, Rückzahlung, Sitz des Ausstellers oder der Währung unterschieden werden.
Aufgeld
Siehe » Agio.
Aufsichtsrat
Organ der » Aktiengesellschaft, das den » Vorstand ernennt und diesen bei der Geschäftsführung berät und überwacht. Der Aufsichtsrat besteht mindestens zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner, die von der » Hauptversammlung gewählt werden.
Auktionsprinzip
Börsenhandelsprinzip, bei dem zunächst alle Aufträge in einem » Orderbuch gesammelt werden. Als » Börsenkurs wird der » Kurs festgestellt, zu dem bei gegebener Orderlage der höchste Umsatz stattfinden kann. Dabei stehen alle Marktteilnehmer mit ihren Aufträgen in Konkurrenz zueinander. Siehe auch » Market-Maker-Prinzip.
Ausgabeaufschlag
Differenz zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis eines » Fondsanteils. Wird bei der Ausgabe zur Deckung der Beratungs- und Vertriebskosten erhoben.
Ausgabepreis
Auch: Ausgabekurs. Preis bzw. » Kurs, den ein Anleger beim Ersterwerb eines » Fondsanteils oder anderen » Wertpapieren zu zahlen hat.
Auskunftsrecht
Recht des » Aktionärs, in der » Hauptversammlung seines Unternehmens vom » Vorstand Auskünfte über die Geschäfte der » Aktiengesellschaft zu verlangen.
Ausschüttende Fonds
» Investmentfonds, bei dem Erträge regelmäßig an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Siehe auch » Thesaurierende Fonds.
Ausschüttung
Siehe » Dividende.
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