» Startseite » Investor Relations

FAQ und Glossare

Sie finden hier einige der häufigsten Fragen, die wir von Aktionären und Analysten erhalten. Wir haben die Fragen bestimmten Themen zugeordnet.

Die Finanzmärkte haben ihr eigenes "Fachchinesisch". Sofern Ihnen ein Begriff nicht vertraut ist, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, seine Definition nachzulesen.

A

Abgeltungsteuer

Quellensteuer für Kapitalerträge mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Bei » Aktien unterliegen neben » Dividenden auch » Kursgewinne der Abgeltungsteuer. Ausgenommen sind lediglich Wertzuwächse aus » Aktien, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Die Steuer wird von der Bank des Anlegers direkt und anonym an das Finanzamt abgeführt, womit für den Anleger alle Steuerschulden „abgegolten“ sind – unabhängig von der Höhe seines persönlichen Einkommensteuersatzes. Eine Angabe bei der Einkommensteuererklärung ist deshalb in der Regel nicht mehr notwendig.

Ad-hoc-Publizität

Im Wertpapierhandelsgesetz verankerte Verpflichtung börsennotierter Unternehmen zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den » Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten (§ 15 WpHG). Soll ausschließen, dass » Insider einen Wissensvorsprung zum eigenen Vorteil ausnutzen könnten. Siehe auch » Publizitätspflicht.

ADRs

= American Depository Receipts. Von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine für nichtamerikanische » Aktien, die an US-Börsen an Stelle der eigentlichen » Aktien gehandelt werden.

AG

Abkürzung für » Aktiengesellschaft.

Agio

Auch: Aufgeld. Betrag, der bei der Neuausgabe von » Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt.

Aktie

Der Begriff Aktie bezeichnet sowohl die Mitgliedschaftsrechte des » Aktionärs aus der Beteiligung an einer » Aktiengesellschaft als auch das » Wertpapier, das diese Rechte verkörpert. » Aktien können als » Stammaktie oder » Vorzugsaktie, » Namensaktie oder » Inhaberaktie und » Nennwertaktie oder » Stückaktie ausgestaltet sein.

Aktienanalyse

Systematische Beobachtung und Bewertung der Bewegungen auf den Geld- und Kapitalmärkten und relevanter Unternehmensereignisse durch Fachleute mit dem Ziel der Kursprognose. Auf der Basis dieser Erkenntnisse können Anleger Investitionsentscheidungen treffen. Siehe » Fundamentalanalyse, » Technische Analyse.

Aktienanleihe

Auch: Reverse Convertible Bond. Meist von Kreditinstituten begebene » Anleihe, bei der der » Emittent das Recht hat, am Ende der Laufzeit die Tilgung statt in Geld auch in » Aktien eines Dritten vorzunehmen. Siehe auch » Wandelanleihe.

Aktiendepot

siehe » Wertpapierdepot.

Aktienfonds

Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das vorwiegend oder ausschließlich in » Aktien angelegt ist.

Aktiengesellschaft

» Kapitalgesellschaft, bei der das » Eigenkapital – neben der Einbehaltung von Gewinnen – durch » Emission von » Aktien an die » Aktionäre aufgebracht wird. Organe der Aktiengesellschaft sind » Hauptversammlung, » Aufsichtsrat und » Vorstand. Börsenfähige Rechtsform.

Aktienindex

Kennziffer, die die Kursentwicklung ausgewählter » Aktien zusammenfasst, z.B. den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines regionalen Marktes. Während Kurs- bzw. Preisindizes die reine Kursentwicklung abbilden, erhöhen bei Performanceindizes auch erfolgte Dividendenausschüttungen den Indexwert. Der bekannteste deutsche Aktienindex ist der » DAX.

Aktienoptionsplan

Vergütungsinstrument von » Aktiengesellschaften, mit dem die Entlohnung vor allem von Führungskräften an den Aktienkurs gekoppelt wird. Soll unter anderem zur Stärkung der Shareholder-Value-Orientierung von Managemententscheidungen beitragen.

Aktienregister

Von » Aktiengesellschaften mit » Namensaktien geführtes Register, in dem jeder » Aktionär mit Name, Geburtsdatum und (E-Mail-)Adresse aufgeführt ist. Das Unternehmen kann ihm Informationen über die aktuelle Aktionärsstruktur und ihre Veränderungen entnehmen. » Aktionäre haben das Recht auf Auskunft über ihren eigenen Eintrag im Aktienregister.

Aktienrückkauf

Verfahren, bei dem eine » Aktiengesellschaft eigene » Aktien erwirbt und damit Kapital an die » Aktionäre zurückfließen lässt. Aus zurückgekauften » Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte (Stimmrecht, Anspruch auf » Dividende, » Bezugsrecht etc.) zu.

Aktiensplit

Aufteilung einer » Aktie in zwei oder mehr neue » Aktien mit kleinerem Nennwert, meist mit dem Ziel einer optischen Verbilligung und damit leichteren Handelbarkeit der jeweiligen » Aktie.

Aktienurkunde

siehe » Effektive Stücke.

Aktionär

Inhaber einer » Aktie und Anteilseigner am Vermögen einer » Aktiengesellschaft.

Amtlicher Markt

siehe » Regulierter Markt.

Anlagezertifikate

» Wertpapiere, welche die Teilnahme an der Kursentwicklung eines Basiswertes (z.B. einer » Aktie oder eines Index) verbriefen. Siehe auch » Zertifikate.

Anlegerschutz

Rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Interessen von Geld- und Kapitalanlegern.

Anleihe

Sammelbezeichnung für verzinsliche » Wertpapiere, die ein Gläubigerrecht verbriefen. Meist garantieren sie ihrem Inhaber gleich bleibende Zinsen sowie die Rückzahlung eines bestimmten Betrages. » Anleihen können nach » Emittent, Art der Verzinsung, Laufzeit, Rückzahlung, Sitz des Ausstellers oder der Währung unterschieden werden.

Aufgeld

Siehe » Agio.

Aufsichtsrat

Organ der » Aktiengesellschaft, das den » Vorstand ernennt und diesen bei der Geschäftsführung berät und überwacht. Der Aufsichtsrat besteht mindestens zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner, die von der » Hauptversammlung gewählt werden.

Auktionsprinzip

Börsenhandelsprinzip, bei dem zunächst alle Aufträge in einem » Orderbuch gesammelt werden. Als » Börsenkurs wird der » Kurs festgestellt, zu dem bei gegebener Orderlage der höchste Umsatz stattfinden kann. Dabei stehen alle Marktteilnehmer mit ihren Aufträgen in Konkurrenz zueinander. Siehe auch » Market-Maker-Prinzip.

Ausgabeaufschlag

Differenz zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis eines » Fondsanteils. Wird bei der Ausgabe zur Deckung der Beratungs- und Vertriebskosten erhoben.

Ausgabepreis

Auch: Ausgabekurs. Preis bzw. » Kurs, den ein Anleger beim Ersterwerb eines » Fondsanteils oder anderen » Wertpapieren zu zahlen hat.

Auskunftsrecht

Recht des » Aktionärs, in der » Hauptversammlung seines Unternehmens vom » Vorstand Auskünfte über die Geschäfte der » Aktiengesellschaft zu verlangen.

Ausschüttende Fonds

» Investmentfonds, bei dem Erträge regelmäßig an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Siehe auch » Thesaurierende Fonds.

Ausschüttung

Siehe » Dividende.