Im Steueraufwand des Lebens- oder Krankenversicherers wird die Quellensteuer auf ausländische Kapitalanlageerträge ausgewiesen, obwohl sie wirtschaftlich überwiegend der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Diese Vorgehensweise erhöht den Steueraufwand des Lebens- oder Krankenversicherers optisch und verzerrt dadurch die Steuerquote.
Ein Beispiel:
Eine ausländische Gesellschaft, an der Lebens- oder Krankenversicherer unserer Gruppe Aktien halten, schüttet für diesen Anteil 100 € Dividende aus. Hiervon werden 10 % als Quellensteuer einbehalten und 90 € gelangen nach Deutschland. Die Versicherungsnehmer erhalten mindestens 90 % dieses Betrags, im Beispiel 81 €. Der Anteil des Lebensversicherers beträgt 9 €. Neben der ausländischen Quellensteuerbelastung von 10 € entsteht in Deutschland eine Steuerbelastung von 40 % auf die steuerbare Basis von 19 €, also 7,60 €. Von der ausländischen Quellensteuer anrechenbar auf die deutsche Steuerbelastung (für das Versicherungsunternehmen rückholbar) sind aber nur 26,4 % (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) auf die steuerbare Basis von 19 €, also 5 €; damit verbleibt ein Steueraufwand von 12,60 €. Dem steht jedoch ein Vorsteuerergebnis von 19 € (100 € Dividende abzüglich 81 € Versicherungsnehmeranteil) gegenüber. Die Steuerquote beträgt rund 66,3 %.
Schwankungen der Wechselkurse betreffen vorwiegend das Rückversicherungsgeschäft; im Segment Erstversicherung überwiegt das Geschäft in Euro deutlich.
In der Rückversicherung findet in der Bilanz das Prinzip der kongruenten Deckung Anwendung. Dies bedeutet, dass bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung grundsätzlich Kapitalanlagen in derselben Währung und Höhe gehalten werden, um sich gegen Verluste aus Wechselkursveränderungen abzusichern. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird der Effekt bei den Beiträgen abgemildert durch gleichgerichtete Veränderungen der Schäden und Kosten.
Die Bilanzen ausländischer Tochterunternehmen rechnen wir mit den Stichtagskursen vom Jahresende in den Euro um, die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen mit Quartalsdurchschnittskursen; Umrechnungsdifferenzen, die sich daraus ergeben, werden im Eigenkapital ausgewiesen.