Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Die Münchener Rück begrüßt den Deutschen Corporate Governance Kodex und die mit ihm verfolgten Ziele. Den Empfehlungen des im Mai geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex folgen wir mit wenigen Ausnahmen. Weitere Details finden Sie in der Entsprechenserklärung.
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