Aktionärsbriefe

Informationen aus erster Hand

Seit 2004 ist der Aktionärsbrief Bestandteil der Geschäfts- und Quartalsberichte.

28. Juni 1999

Aktionärsbrief

An die Aktionäre der Münchener Rück

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie ein zur diesjährigen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 22. Juli 1999, um 10.00 Uhr.

Sie findet erstmals statt im ICM – Internationalem Congress Center München, Messegelände, München-Riem.

Mit diesem Aktionärsbrief wollen wir Sie über das Rumpfgeschäftsjahr 1998 informieren und Ihnen einen ersten Überblick über das laufende Geschäftsjahr 1999 geben. Zudem möchten wir Ihnen einige Punkte der beiliegenden Tagesordnung der Hauptversammlung 1999 näher erläutern.

Das Rumpfgeschäftsjahr 1998

In diesem Jahr können wir Sie wesentlich früher informieren und Sie daher auch früher am Gewinn beteiligen. Möglich wurde dies durch die Vorverlegung des Bilanzstichtags bei der Münchener-Rück-AG um ein halbes Jahr. Diese Maßnahme ist Teil eines Prozesses, mit dem wir unter anderem die Information für unsere Aktionäre stetig verbessern. Weitere Schritte waren und sind die erstmalige Veröffentlichung vorläufiger Geschäftszahlen im März dieses Jahres und eines Halbjahresberichts im September 1999 sowie die Vorlage des Konzernabschlusses 1999 auf der Basis der International Accounting Standards (IAS).

Die Münchener-Rück-Gruppe ist weiterhin auf Erfolgskurs.

Im Berichtsjahr erzielten wir bei deutlich erhöhtem Umsatz ein verbessertes Konzernergebnis, obwohl wegen des Rumpfgeschäftsjahres der Münchener-Rück-AG ein Teil der laufenden Erträge aus Kapitalanlagen im Konzernergebnis fehlt. Vor allem die erstmalige vollständige Einbeziehung von VICTORIA und D.A.S. hat zu der positiven Entwicklung beigetragen.

Die Beitragseinnahmen der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen stiegen um 11,8 % auf DM 49,8 (44,5) Milliarden. Ohne die Veränderungen im Konsolidierungskreis wäre der Umsatz um etwa 2,5 % gewachsen. Die Nettobeiträge belaufen sich auf DM 46,0 (40,5) Milliarden; das sind 13,7 % mehr als im Vorjahr. Das Beitragsvolumen entfällt nun jeweils zur Hälfte auf Rückversicherer und Erstversicherer.

Das versicherungstechnische Ergebnis erhöhte sich auf DM 692 (596) Millionen. Durch erfreulich gestiegene Überschüsse in der Erstversicherung konnten wir die schlechteren Resultate in der Rückversicherung nicht nur ausgleichen, sondern insgesamt den versicherungstechnischen Gewinn sogar noch steigern. Das Ergebnis aus Kapitalanlagen wuchs ebenfalls deutlich auf DM 15,2 (13,3) Milliarden; davon sind den Rechnungslegungsvorschriften entsprechend DM 11,5 (9,4) Milliarden im versicherungstechnischen Ergebnis erfaßt.

Der Schwankungsrückstellung und den ähnlichen Rückstellungen floß mit DM 0,8 (1,3) Milliarden erneut ein sehr hoher Betrag zu. Die Dotierung ist niedriger als in den beiden Vorjahren, in denen wegen der hervorragenden Ergebnissituation in der Rückversicherung außerordentlich hohe Beträge zugeführt werden mußten. Die Sonderzuführungen an die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle liegen demgegenüber mit DM 282 (270) Millionen in der Größenordnung des Vorjahres.

Der Konzernjahresüberschuß ist trotz des Rumpfgeschäftsjahres der Münchener-Rück-AG leicht gestiegen. Er nahm um 4,2 % auf DM 1.197 (1.149) Millionen zu. Das Ergebnis je Aktie – ermittelt nach dem DVFA/GDV-Schema – fiel erwartungsgemäß niedriger aus als im Vorjahr; es beläuft sich auf im Vergleich weiterhin hervorragende DM 13,95 (19,13).

Der Jahresüberschuß der Münchener-Rück-AG beträgt DM 309 (303) Millionen. Hieraus haben wir DM 150 Millionen in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der Bilanzgewinn, über den die Hauptversammlung der Aktionäre verfügen wird, beläuft sich demnach auf DM 159 (153) Millionen. Diesen Bilanzgewinn möchten wir dazu verwenden, eine trotz des Rumpfgeschäftsjahres unveränderte Dividende von DM 1,80 je Aktie auszuschütten. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, dies zu beschließen.

Zwischenbericht über das laufende Geschäftsjahr 1999

Für 1999 rechnen wir derzeit im Konzern insgesamt mit einem besseren Ergebnis als im Vorjahr. Insbesondere für die Münchener-Rück-AG zeichnet sich in ihrem ersten Geschäftsjahr auf Kalenderjahrbasis ein deutlich höherer Jahresüberschuß ab. Nach dem jetzigen Kenntnisstand sollte es möglich sein, die Dividende von DM 1,80 beizubehalten, obwohl sich die Zahl der Aktien nach dem Aktiensplit und nach der Kapitalmaßnahme für die Inhaberaktionäre verdoppelt hat. Damit würde – bei unverändertem Dividendensatz – dann auch die Ausschüttungssumme auf den doppelten Betrag ansteigen. Dies setzt natürlich voraus, daß wir bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres von außergewöhnlichen Schadenereignissen und von massiven Kursverlusten auf den Kapitalmärkten verschont bleiben.

Im einzelnen:

In der Rückversicherung haben sich die Trends weltweit gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Etwa 30 % unseres Rückversicherungsumsatzes entfallen auf den deutschen Markt. Wegen des beträchtlichen Marktanteils der Münchener-Rück-AG in Deutschland treffen uns Umstrukturierungen von Rückversicherungsprogrammen einschließlich Selbstbehaltserhöhungen unserer Kunden hier besonders stark. Unser deutsches Geschäftsvolumen wird also selbst bei unverändertem oder sogar erhöhtem Marktanteil zurückgehen.

Auch auf anderen Märkten sind die Wachstumsmöglichkeiten für die Rückversicherer derzeit insgesamt begrenzt. Trotzdem gelingt es uns als führendem internationalem Rückversicherer oft, durch innovative Produkte und herausragenden Service unsere Position unter Wahrung unserer kaufmännischen Grundsätze selbst auf schrumpfenden Märkten auszubauen. Die Erhöhung von Selbstbehalten gilt in der Regel nur für einfache Risiken; für komplexe und besonders schwere Risiken werden unverändert – wenn nicht sogar verstärkt – finanzkräftige und erfahrene Rückversicherer wie die Münchener Rück gesucht.

Dennoch erwarten wir für 1999 insgesamt aus der Rückversicherung steigende Bruttobeiträge, vor allem aus der Lebensrückversicherung. Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherer wird sich infolge sinkender Originalraten und weiter nachgebender Rückversicherungspreise und -bedingungen verschlechtern. Das Ausmaß des Ergebnisrückgangs wird jedoch entscheidend davon abhängen, wie sich die Belastungen aus Naturkatastrophen und anderen Großschäden entwickeln.

Bei unseren Erstversicherern sollte sich der positive Verlauf auch 1999 fortsetzen, und zwar sowohl beim Umsatz als auch beim Ergebnis. Die Bruttobeiträge werden voraussichtlich um rund 3 % zunehmen. Der Anstieg wird – wie im Vorjahr – vor allem von den Lebens- und Krankenversicherern getragen, die mit einem Beitragswachstum von 3 bis 4 % rechnen. In der Schaden- und Unfallversicherung erwarten wir trotz des scharfen Wettbewerbs in wichtigen Versicherungszweigen und entgegen dem Branchentrend eine Steigerung um etwa 2 %. Unsere Erstversicherer rechnen – wenn keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten – erneut mit einem guten versicherungstechnischen Ergebnis.

Bei den Kapitalanlagen erschweren niedrige Emissionsrenditen auf den Rentenmärkten und hohe Kursstände auf den Aktienmärkten die Erzielung überdurchschnittlicher Renditen bei der Anlage liquider Mittel. Die Erst- und Rückversicherer des Konzerns setzen deshalb ihre substanzwertorientierte Anlagepolitik mit der gebotenen Vorsicht fort. Ein Schwerpunkt ist unverändert die Neuanlage in Aktien. Dabei scheinen die europäischen Aktienmärkte gegenüber denen der USA noch Nachholpotential zu haben. Auch mittelfristig halten wir die europäischen Finanzmärkte im internationalen Vergleich für attraktiv. Im asiatischen Raum haben wir von größeren Kapitalanlagen abgesehen.

Die Erstversicherer weiten durch Investitionen in Immobilien und Immobilienbeteiligungen den Anteil des Grundbesitzes aus. Insbesondere bei den Lebens- und Krankenversicherern entfallen aber nach wie vor über 40 % der Kapitalanlagen auf Namensschuldverschreibungen, Hypotheken- und Grundschuldforderungen, also auf Anlagen, die bei hoher Sicherheit einen stetigen Zufluß an Kapitalerträgen garantieren.

Wir erwarten für 1999 eine weitere Zunahme der Kapitalanlagen und ein weiter steigendes Ergebnis – vorausgesetzt, daß sich die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten bis zum Jahresende nicht grundlegend zum Negativen hin verändern.

Ein Thema, das uns in den letzten Monaten sehr beschäftigt und auch große Sorgen bereitet hat, ist die Steuergesetzgebung. Rückwirkend zum 1. Januar 1999 ist das Steuerentlastungsgesetz in Kraft getreten. 1999 kommen deswegen auf die Münchener-Rück-AG und ihre deutschen Tochterunternehmen nicht unerhebliche Steuermehrbelastungen zu, zum größten Teil aus dem Abzinsungsgebot für Rückstellungen und der sogenannten realitätsnäheren Bewertung der Schadenrückstellungen. Daneben führen insbesondere das rückwirkende Wertaufholungsgebot und die Einschränkung der Teilwertabschreibung zu einem höheren Steueraufwand.

Die Belastung der gesamten deutschen Versicherungswirtschaft aus der Neubewertung der Schadenrückstellungen soll nach Aussage der Bundesregierung höchstens DM 8,75 Milliarden betragen. Hier wird es entscheidend auf die noch ausstehenden Ausführungsbestimmungen ankommen. Die Mehrbelastung der Münchener Rück aus der Steuerreform läßt sich daher derzeit noch nicht beziffern. Sie wird wegen der obengenannten Ankündigung der Bundesregierung aber voraussichtlich nicht so hoch ausfallen wie ursprünglich angenommen. Im übrigen kann der zusätzliche Steueraufwand aus der Abzinsung und der Wertaufholung aufgrund von Übergangsregelungen auf mehrere Jahre verteilt werden.

Es ist zu hoffen, daß die angekündigte Unternehmenssteuerreform tatsächlich die versprochenen Steuerentlastungen bringt und der Versicherungsstandort Deutschland dadurch im internationalen Vergleich wieder an Attraktivität gewinnen kann.

Um die Münchener-Rück-Aktie transparenter, liquider und somit für in- und ausländische Aktionäre noch attraktiver zu machen, haben wir in den letzten zwölf Monaten eine Reihe aktionärsfreundlicher Kapitalmaßnahmen getroffen. Sie wurden durch intensive Pressearbeit vorbereitet und konnten planmäßig realisiert werden. Sehr bewährt hat sich dabei unser Aktionärsservicetelefon, das viele von Ihnen genutzt haben und über das wir Ihre Anfragen schnell beantworten konnten. Mit der für Ende November 1999 vorgesehenen Einstellung der amtlichen Börsennotierung der Inhaberaktien kann das umfangreiche Maßnahmenpaket abgeschlossen werden. Dann wird nur noch die volleingezahlte, auf den Namen lautende Stückaktie an der Börse notiert sein.

Den Konzernabschluß 1999 werden wir erstmals auf der Basis der International Accounting Standards erstellen. Wir erhoffen uns davon vor allem

eine weiter steigende Akzeptanz unseres Geschäftsberichts bei Aktionären, Investoren und Analysten (noch höherer Informationsgehalt, noch mehr Transparenz), eine bessere Vergleichbarkeit unseres Konzernabschlusses mit den Abschlüssen unserer internationalen Wettbewerber (vergleichbare Bilanzierungs- und Bewertungsregeln) und letztlich ein weiter steigendes Interesse an unseren Aktien. Wir haben vor, unsere Aktionäre über die zu erwartenden Änderungen aus der Umstellung der Rechnungslegung im zweiten Halbjahr 1999 näher zu informieren.

Am 28. September 1999 erscheint unser Zwischenbericht: Nach der Verlegung des Bilanzstichtags auf den 31. Dezember werden wir darin erstmals über die Geschäftsentwicklung des Münchener-Rück-Konzerns in den ersten sechs Monaten des laufenden Kalenderjahres berichten.

Erläuterungen zur Tagesordnung der Hauptversammlung

Die Tagesordnung der Hauptversammlung ist diesem Aktionärsbrief beigefügt. Zu den bereits in der Tagesordnung enthaltenen Erläuterungen möchten wir Ihnen noch folgendes mitteilen:

Ziffer 5: Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet satzungsgemäß mit dem Ende der diesjährigen Hauptversammlung.

Folgende Herren stehen nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung und werden mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 22. Juli 1999 aus dem Aufsichtsrat ausscheiden:

Herr Dr.-Ing. E. h. Eberhard v. Kuenheim, ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Motoren Werke AG, seit 1978 Mitglied des Aufsichtsrats,

Herr Dr. rer. pol. Wolfgang Röller, Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Dresdner Bank AG, seit 1994 Mitglied des Aufsichtsrats, und

Herr Dr.-Ing. Dieter Soltmann, persönlich haftender Gesellschafter der Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, seit 1990 Mitglied des Aufsichtsrats.

Die Herren Dr. v. Kuenheim, Dr. Röller und Dr. Soltmann haben sich durch ihr langjähriges Wirken in unserem Aufsichtsrat um die Entwicklung unserer Gesellschaft verdient gemacht. Hierfür danken wir ihnen sehr.

Es wird vorgeschlagen, an ihrer Stelle

Herrn Professor Dr. Henning Kagermann, Sprecher des Vorstands der SAP AG,

Herrn Dr. Dr.-Ing. E. h. Heinrich v. Pierer, Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG, sowie

Herrn Dr. Alfons Titzrath, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dresdner Bank AG,

neu in den Aufsichtsrat der Münchener Rück zu wählen.

Alle übrigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats stehen zur Wiederwahl zur Verfügung; ihre Wiederwahl wird vorgeschlagen.

Gleichzeitig werden als Ersatzmitglieder für die oben genannten Vertreter der Anteilseigner die Herren

Dr. Fedor Nierhaus, bis zum 30. Juni 1999 Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, und

Hans Rathnow, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft,

vorgeschlagen.

Ziffer 6: Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln zur Aufrundung des auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital auf einen glatten Centbetrag

Durch eine geringfügige Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien soll das Grundkapital so weit erhöht werden, daß auf jede Stückaktie ein Anteil von genau EUR 2,56 entfällt. Diese Glättung dient der technischen Erleichterung bei künftigen Kapitalmaßnahmen, da ungerade Centbeträge und damit verbundene Rundungen vermieden werden. Dies führt zugleich zu einer Glättung der bedingten Kapitalia, während bei den genehmigten Kapitalia eine Glättung nicht erforderlich ist.

Ziffer 7 und 8: Umwandlung der Inhaberaktien in nichtvinkulierte Namensaktien und damit zusammenhängende Satzungsänderungen sowie weitere Satzungsänderung zum Ausschluß des Anspruchs auf Aktienverbriefung

Mit dem hier vorgeschlagenen Beschluß finden die Ihnen mit unserem Aktionärsbrief vom 29. Juni vorigen Jahres angekündigten Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Aktienstruktur der Münchener Rück ihren Abschluß. Die Einstellung der amtlichen Notierung für die Inhaberaktien an den Börsen in Frankfurt am Main und in München zum 30. November 1999 wird dazu führen, daß nur noch sehr wenige Inhaberaktien verbleiben, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vinkulierte Namensaktien, die künftige Münchener-Rück-Einheitsaktie, umgewandelt worden sind. Damit künftig alle Aktionäre einfacher als bisher in einem einheitlichen Verfahren unterrichtet und Hauptversammlungen durchgeführt werden können, wird vorgeschlagen, die Inhaberaktien in nichtvinkulierte Namensaktien umzuwandeln, wofür ein Beschluß der Hauptversammlung mit satzungsändernder Mehrheit genügt. Eine Börsenzulassung für diese nichtvinkulierten Namensaktien wird nicht angestrebt. Der Beschluß soll erst wirksam werden, nachdem die amtliche Börsennotierung für die Inhaberaktien eingestellt wurde

Die durch den Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, den Anspruch auf Verbriefung von Aktien auszuschließen, hat den Zweck, die verhältnismäßig hohen Kosten eines Aktiendrucks für nur wenige Aktionäre zu vermeiden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Vermeidung eines Aktienneudrucks für die wenigen nicht börsennotierten, nichtvinkulierten Namensaktien

Mit freundlichen Grüßen

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft

München, den 28. Juni 1999

Konzernbilanz
Konzernbilanz in Mio. DM 31.12.1998 30.6.1998
Kapitalanlagen (einschließlich Depotforderungen) 217.143 208.845
davon Rückversicherer 75.222 71.091
davon Erstversicherer 141.921 137.754
Eigenkapital 12.262 9.962
Schwankungsrückstellungen 7.744 6.956
Versicherungstechnische Rückstellungen (ohne Schwankungsrückstellungen) 187.246 182.929
davon Leben 118.567 117.959
davon Nichtleben 68.679 64.970
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in Mio. DM 1998 1997/98
Bruttobeiträge 49.791 44.522
davon Leben 15.599 13.691
davon Nichtleben 34.192 30.831
Nettobeiträge 46.010 40.477
davon Leben 14.851 12.711
davon Nichtleben 31.159 27.766
Verdiente Nettobeiträge 45.971 40.485
Versicherungstechnisches Ergebnis 692 596
davon Leben 719 400
davon Nichtleben -27 196
Ergebnis aus Kapitalanlagen 15.153 13.252
davon im versicherungstechnischen Ergebnis erfaßt 11.524 9.384
Rohüberschuß 3.706 3.755
Sonderzuführungen an die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle -282 -270
Veränderung der Schwankungsrückstellung -772 -1.282
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.652 2.203
Steuern -1.455 -1.054
Jahresüberschuß 1.197 1.149

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 112. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, dem 22. Juli 1999, 10.00 Uhr im ICM – Internationales Congress Center München, Messegelände, München-Riem, stattfindet.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 1998, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 1998 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2. Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Rumpfgeschäftsjahr 1998

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn von DM 159.227.712 zur Ausschüttung einer Dividende von DM 1,80 auf jede der dividendenberechtigten, auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu verwenden.

3. Beschluß über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 1998

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4. Beschluß über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1998

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der von den Aktionären gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats läuft mit dem Ende dieser Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat setzt sich danach erstmals nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 3 MitbestG 1976 aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die nächste Amtsperiode die Herren

Dr. jur. Rolf-E. Breuer, Frankfurt am Main, Sprecher des Vorstands der Deutschen Bank AG,

Rudolf Ficker, München, Versicherungskaufmann, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft,

Ulrich Hartmann, Düsseldorf, Vorsitzender des Vorstands der VEBA AG,

Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand Piëch, Wolfsburg, Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG,

Dr. jur. Albrecht Schmidt, München, Sprecher des Vorstands der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG,

Dr. jur. Henning Schulte-Noelle, München, Vorsitzender des Vorstands der Allianz AG,

Dr. phil. Ron Sommer, Köln, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Telekom AG,

als Vertreter der Aktionäre wiederzuwählen

sowie die Herren

Prof. Dr. rer. nat. Henning Kagermann, Walldorf, Sprecher des Vorstands der SAP AG,

Dr. jur. Dr.-Ing. E. h. Heinrich v. Pierer, München, Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG,

Dr. rer. pol. Alfons Titzrath, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dresdner Bank AG, als Vertreter der Aktionäre neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig mit den von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern die Herren

Dr. jur. Fedor Nierhaus, München, Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft bis zum 30. Juni 1999,

Hans Rathnow, München, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft,

als Ersatzmitglieder zu wählen. Sie werden in der genannten Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn von den Aktionären gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor dem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Ihre Stellung als Ersatzmitglieder erhalten sie in derselben Reihenfolge zurück, wenn sie vor Ablauf der Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds, für das sie nachgerückt sind, wieder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.

6. Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die Anpassung der bedingten Kapitalia und die Änderung der Satzung Die Hauptversammlung vom 5. November 1998 hat die Umstellung auf Stückaktien und die Ermächtigung zur Umstellung des Grundkapitals auf Euro beschlossen. Auf dieser Grundlage sind das in Stückaktien eingeteilte Grundkapital und andere in der Satzung auf Deutsche Mark lautende Beträge zu dem unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs von EUR 1 = DM 1,95583 umgestellt worden. Dadurch sind "krumme" und zum Teil gerundete Eurobeträge für das Grundkapital, die genehmigten und die bedingten Kapitalia entstanden. Der rechnerisch auf jede Stückaktie entfallende Anteil am Grundkapital beträgt derzeit EUR 2,5564594 (gerundet). Um für künftige Kapitalmaßnahmen technische Schwierigkeiten aufgrund ungerader Centbeträge zu vermeiden, soll durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital so weit erhöht werden, daß auf jede Stückaktie ein Anteil am Grundkapital von exakt EUR 2,56 entfällt. Dies führt zugleich kraft Gesetzes zu einer entsprechenden Anpassung der bedingten Kapitalia, während die genehmigten Kapitalia unverändert bestehenbleiben können.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 452.287.980,04 um EUR 626.400,76 auf EUR 452.914.380,80 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 626.400,76 (= DM 1.225.133,40) der in der Bilanz zum 31. Dezember 1998 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien; sie wird durch Erhöhung des rechnerisch auf jede Stückaktie entfallenden Anteils vollzogen. Diesem Beschluß liegt die von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 1998 zugrunde. Die Bilanz wurde von der Bayerischen Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

b) Gemäß § 218 AktG erhöhen sich die bedingten Kapitalia in § 3 a Abs. 4 der Satzung (bisher 4.474.622,03 Euro) entsprechend auf 4.480.819,20 Euro, in § 3 a Abs. 5 der Satzung (bisher 15.338.756,44 Euro) entsprechend auf 15.360.000 Euro und in § 3 a Abs. 6 der Satzung (bisher 15.338.756,44 Euro) entsprechend auf 15.360.000 Euro.

c) § 3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefaßt: "Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 452.914.380,80 Euro."

d) In § 3 a Abs. 4 der Satzung wird der Betrag von 4.474.622,03 Euro auf 4.480.819,20 Euro, in § 3 a Abs. 5 der Satzung der Betrag von 15.338.756,44 Euro auf 15.360.000 Euro und in § 3 a Abs. 6 der Satzung der Betrag von 15.338.756,44 Euro auf 15.360.000 Euro geändert.

7. Beschluß über die Umstellung der restlichen Inhaberaktien auf nichtvinkulierte Namensaktien und eine Änderung des Rechts auf Umwandlung in vinkulierte Namensaktien sowie über die entsprechenden Änderungen der Satzung Die mit dem Bezugsangebot an die Inhaberaktionäre vom Frühjahr 1999 verbundene Umwandlung von Inhaberaktien in vinkulierte Namensaktien hat zu der angestrebt hohen Umwandlungsquote geführt, die eine Einstellung der amtlichen Börsennotierung für die Inhaberaktien ermöglichen wird. Damit die Gesellschaft künftig alle ihre Aktionäre in einem einheitlichen Verfahren unterrichten, sie zu Hauptversammlungen einladen und diese Hauptversammlungen mit nur einer Aktienart einfacher als bisher durchführen kann, sollen die restlichen Inhaberaktien durch Beschluß der Hauptversammlung in nichtvinkulierte Namensaktien umgewandelt werden. Eine Börsennotierung wird nicht angestrebt. Zugleich soll in der Satzung den betroffenen Aktionären das unbefristete Recht eingeräumt werden, diese Aktien in vinkulierte börsennotierte Aktien umzuwandeln. Die entsprechenden Satzungsänderungen sollen erst nach der für den 30. November 1999 vorgesehenen Einstellung der amtlichen Börsennotierung für die Inhaberaktien zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Eine Veräußerung von Inhaberaktien über die Börse oder deren Umwandlung in vinkulierte Namensaktien bleibt bis dahin möglich.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen demgemäß vor zu beschließen:

a) Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien werden in auf den Namen lautende nichtvinkulierte Stückaktien umgewandelt.

b) Die Satzung wird wie folgt geändert: § 3 Abs.1 Satz 2 erhält folgende Fassung: "Es ist eingeteilt in 176.919.680 Stückaktien."

Der derzeitige § 4 wird gestrichen. § 3 erhält einen neuen Absatz 2, der in den Sätzen 2 und 3 die Regelungen des § 4 Ziffer 1 übernimmt und wie folgt gefaßt wird: "Die Aktien lauten auf den Namen. Die Übertragung auf einen neuen Erwerber kann nur mit Zustimmung der Gesellschaft nach deren freiem Ermessen erfolgen. Gründe für die Verweigerung anzugeben, ist sie nicht verpflichtet. Für die Übertragung der Aktien, die durch Beschluß der Hauptversammlung vom 22. Juli 1999 von Inhaberaktien in nichtvinkulierte Namensaktien umgewandelt worden sind, ist die Zustimmung der Gesellschaft nicht erforderlich."

Der derzeitige § 3 Abs. 2 wird zu § 3 Abs. 3.

§ 3 a wird zu § 4 und erhält in Abs. 7 folgende Fassung: "§ 3 Absatz 3 gilt entsprechend."

§ 4 a Satz 1 erhält folgende Fassung: "Jeder Aktionär kann verlangen, daß seine nichtvinkulierte Namensaktie in eine vinkulierte Namensaktie umgewandelt wird."

§ 6 Abs.1 erhält folgende Fassung: "An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär – persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten – teilnehmen, der seine Aktien spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung beim Vorstand der Gesellschaft anmeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienbuch eingetragen ist. In der Einladung zur Hauptversammlung können die Aktionäre darüber hinaus aufgefordert werden, ein Nummernverzeichnis über ihre Aktien einzureichen. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft anerkannten Feiertag oder einen Samstag, so tritt an dessen Stelle der vorangehende Werktag. Der Samstag gilt im Sinne dieser Regelung nicht als Werktag."

Beschlußfassung durch Abstimmung aller Aktionäre und gesonderte Abstimmungen der Inhaberaktionäre und der Namensaktionäre.

Der Vorstand wird angewiesen, diese Satzungsänderungen nicht vor dem Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Punkt 6 der Tagesordnung) und erst nach der Einstellung der amtlichen Notierung an den Börsen in Frankfurt am Main und in München für die Inhaberaktien zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ergeben sich bis zur Anmeldung aufgrund von Kapitaländerungen Veränderungen bei der Zahl der Aktien oder dem Betrag des Grundkapitals, dann werden Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bei der Anmeldung der Satzungsänderungen zum Handelsregister die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

8. Beschluß über den Ausschluß des Verbriefungsanspruchs und die Änderung der Satzung Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat durch Änderung des § 10 Abs. 5 AktG die Möglichkeit eröffnet, den Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils auszuschließen. Die Regelung bezweckt, die im Verhältnis hohen Kosten für die Verbriefung von Aktien einzelner Aktionäre zu vermeiden. Seit Einführung der entsprechenden Möglichkeit im Frühjahr 1997 sind mittlerweile mehr als 99,3 % der Münchener-Rück-Namensaktien in die Girosammelverwahrung für Namensaktien eingeliefert worden. Effektiv verbriefte Aktienurkunden haben daher kaum noch praktische Bedeutung. Ein kostenträchtiger Neudruck von Aktienurkunden soll künftig – auch vor dem Hintergrund der unter Ziffer 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Umstellung der restlichen Inhaberaktien auf nichtvinkulierte Namensaktien – vermieden werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen demgemäß vor, von der Möglichkeit des Ausschlusses des Verbriefungsanspruchs Gebrauch zu machen und § 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

"Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Urkunden über einzelne Aktien (Einzelurkunden) oder über mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Die Form von Aktienurkunden und von Dividenden- und Erneuerungsscheinen wird vom Vorstand festgesetzt."

Teilnahmevoraussetzungen An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär – persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten – teilnehmen, der seine Aktien spätestens am Montag, dem 19. Juli 1999, beim Vorstand der Gesellschaft anmeldet und bis zum selben Termin

1. Inhaberaktien oder die darüber ausgestellten Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbankoder eines deutschen Notars bei der Gesellschaft oder bei einer der folgenden Banken hinterlegt und bis zum Ende der Hauptversammlung dort beläßt: Dresdner Bank AG Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG BHF-Bank AG Commerzbank AG Deutsche Bank AG Goldmann, Sachs & Co. oHG B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA J. P. Morgan GmbH Morgan Stanley Bank AG Warburg Dillon Read AG mit ihren sämtlichen Niederlassungen

sowie – in der Schweiz – UBS AG

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zum Ende der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

2. für Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist. Aus arbeitstechnischen Gründen ist für die Anmeldung von Teilnahme- und Stimmrechten der am 18. Juni 1999 im Aktienbuch eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Jeder Aktionär, der diese Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. München, den 17. Juni 1999

Der Vorstand