Vergütungsbericht nach der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV)
Der nachfolgende Bericht wurde auf der Basis der Anforderungen der in § 4 Absatz 8 am 13. Oktober 2010 in Kraft getretenen Versicherungsvergütungsverordnung (VersVergV) erstattet.
Er bezieht sich auf alle Vorstandsmitglieder in Deutschland, Geschäftsleiter und solche Mitarbeiter der Gruppe von Munich Re, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Unternehmens haben („Risikoträger“). Die Gruppe der Risikoträger setzt sich aus den Leitern operativer Geschäftsbereiche und ausgewählter Kontrollfunktionen sowie Schlüsselfunktionen in der internationalen Organisation zusammen.
Munich Re verfügt über hoch entwickelte interne Kontroll- und Steuerungssysteme, die sicherstellen, dass keine unangemessenen Risiken eingegangen werden. Die Vergütungsstrukturen spiegeln diesen Ansatz wider und basieren auf Kennzahlen, die nachhaltiges Handeln und eine langfristige Steigerung des Werts von Munich Re fördern.
Der Vergütungsausschuss der Gruppe, der mit Personen aus dem Risikomanagement, anderen Kontrolleinheiten, dem Personalbereich und dem operativen Geschäft besetzt ist, überprüft die Vergütungssysteme und beaufsichtigt die Erfüllung der Anforderungen der VersVergV. Um Interessenkonflikten im Vergütungsausschuss vorzubeugen, wird vom Vorstand über die Vergütungsstrukturen der Risikoträger beschlossen. Die Verantwortung für die Vorstandsvergütung liegt beim Aufsichtsrat.
Die Vergütungsstrategien und -strukturen von Munich Re unterstützen das Risikomanagement und setzen Standards und ermöglichen so, wettbewerbsfähig zu bleiben und dennoch den Vorgaben der VersVergV zu entsprechen. Sie unterscheiden sich je nach Geschäftsfeld und können von den Gegebenheiten des lokalen Markts, dem jeweiligen regulatorischen Umfeld sowie der Funktion des Einzelnen abhängen.
Die Vergütung der Risikoträger setzt sich in unterschiedlichen Anteilen aus den folgenden Elementen zusammen:
- fixe Vergütung,
- kurzfristige erfolgsbezogene Vergütung,
- mehrjährige erfolgsbezogene Vergütung, unter anderem aktienbasierte Vergütung.
Das durchschnittliche Verhältnis von fixer zu leistungsbezogener variabler Zielvergütung für die ganze Gruppe der Risikoträger beträgt etwa 46 % zu 54 %.
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