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Studenten

Standort München

FAQ Studenten
01
Was macht ein Praktikum bei Munich Re aus?

In unserer Münchner Zentrale bieten wir Praktikumsplätze für Studenten, die bei uns ein freiwilliges Praktikum oder ihr praktisches Studiensemester absolvieren wollen. Alle Praktika geben einen guten Einblick in eines der spannenden Tätigkeitsfelder von Munich Re. Als Praktikant übernehmen Sie zumeist eigenständige Aufgaben und Projekte, bei denen Sie Ihr im Studium erworbenes Wissen in der Praxis einsetzen können. Dabei steht die Ausbildung und der Transfer von an der Uni erworbenem Wissen in die Praxis im Vordergrund – daher sollten Sie schon zwei Semester Ihres Studiums hinter sich gebracht haben. Im Anschluss erhalten Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir bieten Praktika sowohl in Vollzeit als auch Teilzeit an.

Ein potenzieller Partner sind wir auch für Jurastudenten, die eine Wahlstation für Rechtsreferendare suchen. Auch hier steht die Ausbildung im Vordergrund.

02
Was ist bei Werkstudententätigkeiten anders?

Wer neben dem Studium Geld verdienen und nebenbei erste Einblicke ins Arbeitsleben bei einem internationalen Konzern gewinnen möchte, ist bei uns als Werkstudent richtig: Als Werkstudent unterstützen Sie unsere Abteilungen überwiegend administrativ. Als Werkstudent können Sie während des ersten Studienjahrs bei uns arbeiten. Dafür erhalten Sie im Anschluss eine einfache Arbeitsbescheinigung.

03
In welchen Bereichen kann ich bei Ihnen ein Praktikum absolvieren oder als Werkstudent arbeiten?

Ihre Mitarbeit ist in nahezu allen Bereichen möglich. Bitte informieren Sie sich im Stellenmarkt über das aktuelle Angebot, dort finden Sie alle Einsatzmöglichkeiten für Studenten.

04
Wie werden studentische Tätigkeiten vergütet?

Munich Re ist eine „Fair Company“ und möchte Studenten und Absolventen echte Chancen und angemessene Vergütung anbieten.

Praktikanten erhalten eine Vergütung ab 850 € pro Monat, Rechtsreferendare 500 €. In beiden Fällen steht die Ausbildung im Vordergrund.

Werkstudenten und Teilzeitpraktikanten zahlen wir einen Stundenlohn von mindestens 11 €.

Ihre Bachelorarbeit entlohnen wir mit 600 € pro Monat, Ihre Master- oder Diplomarbeit mit 850 € pro Monat.

05
Wieviel Zeit sollte ich für studentische Tätigkeiten mitbringen?

Wir bieten Praktika zwischen 8 und 26 Wochen. Damit Sie etwas lernen und sich die Einarbeitung für beide Seiten lohnt, stellen 8 Wochen die Mindestzeit dar. Ein sechswöchiges Vollzeit-Praktikum ist dann möglich, wenn Sie Ihr Praktikum in Teilzeit über die sechs Wochen hinaus fortsetzen. Ein Teilzeitpraktikum ist umgekehrt möglich, wenn Sie vorher mindestens 6 Wochen in Vollzeit bei uns tätig waren.

Der Einsatz von Werkstudenten kann bis zu 26 Wochen dauern.

06
Welche grundsätzlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine studentische Tätigkeit absolvieren zu können?

Die Qualifikationsanforderungen variieren je nach Stelle und sind in der jeweiligen Ausschreibung genannt. Grundsätzlich sollten Sie zum Zeitpunkt des Praktikums mindestens 2 Semester Studium absolviert haben, überdurchschnittliche Studienleistungen, Engagement und Interesse sowie eine hohe Lernbereitschaft mitbringen. Zudem benötigen wir von Ihnen für die gesamten Praktikumsdauer eine gültige Immatrikulationsbescheinigung. Ausnahme: Sie haben eben Ihren Bachelor abgeschlossen und möchten in der Zeit bis zum Beginn des Masterstudiums praktische Erfahrungen sammeln.

Als Werkstudent können Sie schon ab dem ersten Semester bei uns einsteigen. Auch hier brauchen Sie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung. Die Anforderungenen können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.

07
Kann ich ein Praktikum auch zwischen Bachelor- und Masterstudiengang absolvieren?

Ja, wenn Sie Ihr Masterstudium direkt in dem Semester beginnen, das auf die Beendigung ihres Bachelorstudiums folgt und Sie das Praktikum zwischen den beiden Studiengängen absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie, da Sie keinen Studentenstatus haben, voll sozialversicherungspflichtig sind.

08
Kann ich ein Praktikum auch im Ausland absolvieren?

Grundsätzlich ja. Bei Interesse an einem Auslandspraktikum wenden Sie sich bitte direkt an unsere Außenstellen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter » Kontakt und Karriere weltweit. Bessere Erfolgsaussichten auf ein Auslandspraktikum haben Sie jedoch, wenn Sie zuvor ein Praktikum in unserer Münchner Zentrale absolvieren und Kontakte knüpfen oder Teil unseres Studentenbindungsprogramms ReMember werden.

09
Welches Angebot gibt es für Rechtsreferendare?

Studenten der Rechtswissenschaften können sich bei uns auch als Rechtsreferendar im Rahmen ihrer Pflichtwahlstation engagieren.

Wir bieten Referendarsstellen in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerrecht (gem. JAPO § 36 (Ziff. 1.6)). Rechtsreferendare erhalten von uns eine Vergütung in Höhe von 500 Euro.

10
Wie bewerbe ich mich?

Bei Praktika und Werkstudententätigkeiten in unserer Zentrale München gilt: Bitte bewerben Sie sich online über den Link in der jeweiligen Stellenausschreibung, die Sie in unserem Stellenmarkt finden. Initiativbewerbungen und Bewerbungen per Post können wir in diesen Fällen leider nicht berücksichtigen.

Anders ist das bei Abschlussarbeiten und Rechtsreferendariat: Dafür können Sie sich bei Interesse initiativ mit den üblichen Unterlagen (bei Abschlussarbeiten plus einem Exposé des Themas) per Mail bewerben.

Für Ihre Bewerbung sollten Sie mindestens 3-4 Monate Vorlaufzeit einkalkulieren: In der Regel werden die Praktikantenstellen im März für Sommersemesterferien und 2. Halbjahr ausgeschrieben, im September für Wintersemesterferien und 1. Halbjahr.