Corporate Governance –
effizient und strukturiert
Eine gute Corporate Governance schafft dauerhaft Wert. Daher verpflichtet sich Munich Re den höchsten Standards und setzt auf eine wirksame Aufgabenteilung des Konzernmanagements.
» Corporate Governance verstehen wir als eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Um diese zu gewährleisten, entsprechen wir national und international anerkannten Standards. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die effiziente und nachhaltige Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat sowie die hervorragende Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Organen.
Höchsten Anforderungen entsprechen
Aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung stellt sich unser Unternehmen den unterschiedlichen Corporate-Governance-Regeln aller Märkte, in denen wir tätig sind. In Deutschland, dem Sitz der „Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München“, sind diese Standards vor allem im Aktiengesetz und im » Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) verankert. Der DCGK vereinigt seit 2002 die wesentlichen gesetzlichen Regelungen, die deutsche börsennotierte Gesellschaften zu beachten haben. Ferner gelten das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) sowie eine Mitbestimmungsvereinbarung. Diese haben wir im Dezember 2008 auf der Grundlage des MgVG geschlossen.
Getrennte Zuständigkeiten und ein gemeinsames Ziel
Das Vorstandsgremium und der 20-köpfige Aufsichtsrat tragen ihrerseits zu einer effizienten und nachhaltigen Corporate Governance bei. Gemeinsam arbeiten sie zum Wohl des Unternehmens, wie es das gesetzlich vorgeschriebene duale Führungssystem für deutsche Aktiengesellschaften vorsieht.
Der Vorstand leitet das Unternehmen und sorgt dafür, dass gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden. Das Unternehmen ist ein Stammhauskonzern mit klar geregelten Zuständigkeiten: dem Konzernausschuss für Holdingfunktionen und dem Rückversicherungsausschuss für das Rückversicherungsgeschäft. Beider Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und ist in grundlegende Entscheidungen zur Unternehmensplanung und Geschäftsentwicklung eingebunden. Der Vorstand, dessen Vergütung insbesondere auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist, hat dem Aufsichtsrat regelmäßig über alle für das Unternehmen maßgeblichen Fragen zu berichten. Bestimmte Arten von Geschäften – etwa Investitionen und der Verkauf von Vermögensgegenständen in erheblichem Umfang oder einzelne Kapitalmaßnahmen – darf der Vorstand grundsätzlich nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen.
Geprüfte Effizienz
Der Aufsichtsrat besteht gemäß den geltenden Mitbestimmungsregeln zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Es gibt keine personellen Überschneidungen zum Vorstand. Die Auswahl von geeigneten Kandidaten für den Aufsichtsrat orientiert sich an nachvollziehbaren Kriterien, die sich insbesondere auf die fachlichen Fähigkeiten, die persönlichen Eigenschaften, Unabhängigkeit und eine angemessene Vielfalt im Aufsichtsrat beziehen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Wirksamkeit seiner Arbeit. Im Geschäftsjahr 2010 fiel diese Effizienzprüfung mit durchgängig positiven Bewertungen äußerst zufriedenstellend aus. Dazu haben auch die fünf Ausschüsse des Aufsichtsrats beigetragen. Neben dem Ständigen Ausschuss sind dies der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss, der Vermittlungsausschuss sowie der Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten, abgesehen von der Behandlung spezieller Sachverhalte, Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Sie machen damit die Arbeit des Aufsichtsrats noch wirkungsvoller.